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Kategorie: Sonstiges
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Autor:
Anna
Thema: online.Rechte
Themen Nummer: 2308
Username:Anna
geschrieben am 07.05.2005 um 18:31 Uhr
Hab zwar das Buch über Online-Rechte "fast" gelesen, aber hab das noch ne Frage: Bildschirmhintergründe die auf anderen Seiten angeboten werden, sind die auch urheberrechtlich geschützt? Solche biete ich auf meiner Website an, und mir ist nicht klar ob das jetzt o.k. ist.
Danke, für eine Nachricht!
Jain ... Allgemein gesehen ist auch auf Bildschirmhintergründen das Urheberrecht drauf. Wobei der (C) des Wallpapers beim Künstler ist. Wenn aber eiN model zB. drauf ist, dies wiederrum eigentlich beim Fotografen etc.
Du mußt den Fragen , von dem du die Wallpaper herhast. Das reicht Allgemein schon.