Immer wieder kommt es vor, dass nach einem Providerwechsel der alte Provider den KK-Antrag des neuen Providers nicht ausführt. Häufig geschieht das, da der alte Provider gegenüber dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht wegen noch nicht bezahlter Rechnungen geltend macht. Das Landgericht Hamburg hat in der Vergangenheit entschieden, dass den Providern ein solches Recht zustehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht an einer Domain kann aber nur dann wirksam ausgeübt werden, wenn die Forderungen des Providers berechtigt sind. Wenn der Provider selbst seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, kann er hieraus auch keinen Ansprüche ableiten. Häufigster Fall, der die Ansprüche der Provider dahin schmelzen lässt, ist die mangelhafte Verfügbarkeit des Servers.
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Datum: 22.11.2024
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