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Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an einen anderen mit dem unzulässigen Wettbewerb aufzuhören. Sie hat den Sinn Wettbewerbsverstöße ohne Gericht zu erledigen, dadurch die Justiz zu entlasten und das Prozesskostenrisiko zu verkleinern. Eine Abmahnung kommt in der Regel von einem Anwalt oder einem Verein, etwa dem Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Sie enthält in den meisten Fällen ein Anschreiben mit der Beschreibung des Wettbewerbsverstoßes und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Mit der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten den Wettbewerbsverstoß nicht mehr zu wiederholen. Um das sicherzustellen, muss er sich verpflichten eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er den Wettbewerbsverstoß trotzdem wiederholt. Oft enthält die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch den Zusatz, dass sich der Abgemahnte verpflichtet auch die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte zu einem bestimmten Streitwert zu bezahlen. Der Abmahner wird im Anschreiben eine Frist setzen bis wann er die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben zurück erwartet.

Die recht hohen Kosten von Wettbewerbsstreitigkeiten sind für viele abgemahnte Menschen ein großes Problem. Das ist häufig Teil der Strategie, um die Abgemahnten finanziell in die Knie zu zwingen, denn der Abmahner hat einen weiten Spielraum den Streitwert anzusetzen.

Was kann man bei einer Abmahnung machen?

· Nicht liegen lassen und die in der Abmahnung gesetzte Frist beachten. Wer die Frist ohne Rückmeldung beim Abmahner versäumt, muss damit rechnen bald vom Gericht eine einstweilige Verfügung zu erhalten. Ist die Frist sehr knapp bemessen, vielleicht nur für wenige Tage oder sogar Stunden gesetzt, sollte man den Abmahner anschreiben und mitteilen, dass man erst fachlichen Rat einholen muss und kurz darauf reagieren wird. Das kann noch Zeit zum Überlegen bringen.

· Den behaupteten Verstoß genau betrachten. Häufig braucht man keine juristische Unterstützung um festzustellen, ob der Vorwurf berechtigt ist.

· Erfahrungsaustausch suchen. Vielleicht handelt es sich um eine Massenabmahnung von der auch viele andere betroffen sind.

· Überlegen, welche Folgen es hat, das abgemahnte Verhalten einzustellen. Dem einen macht es nichts aus einige Metatags zu streichen, der andere muss aber vielleicht seinen Unternehmensnamen aufgeben und seine ganzen Werbemittel inklusive der gut eingeführten Domain aufgeben. Danach überlegen, ob es sich lohnt gegen die Abmahnung vorzugehen.

· Erstberatung bei einem Anwalt vornehmen. Wer nicht gleich die hohen Kosten tragen will oder kann, sollte sich bei einem auf Wettbewerbsstreitigkeiten spezialisierten Rechtsanwalt erstberaten lassen. Die Erstberatung kostet maximal 180,-- € plus Mehrwertsteuer. Der spezialisierte Anwalt (wer das ist kann man von den örtlichen Rechtsanwaltskammern oder –vereinen erfragen) kann einem oft direkt in der Erstberatung helfen, während der nicht spezialisierte Hausanwalt dafür erst forschen muss; dann ist es aber keine Erstberatung mehr, sondern kostet die volle Gebühr.

 
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hinzugefügt am : 16.04.2005
Autor : na
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