Firma Gründen
Wer mit der Selbständigkeit anfängt muss einige Behördengänge erledigen.
1. Gewerbeamt
Wer ein Gewerbe ausüben will, der muss die Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist meist das Ordnungsamt.
Zu den Gewerbetreibenden gehören nicht die Freiberufler. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit daher nicht beim Gewerbeamt anzeigen.
Die Anmeldungspflicht beginnt dann, wenn die Tätigkeit auf Dauer ausgeübt werden soll. Das ist z.B. nicht bei dem Studenten der Fall, der einmalig für einen Kunden eine Website programmiert. Hat der Student aber daran Gefallen gefunden und will auch in Zukunft solche Dienste anbieten, muss er ein Gewerbe anmelden, auch wenn er in der Hauptsache studiert und die Programmierung nur daneben betreibt.
Ein Gewerbe darf jeder Deutsche ausüben. Ausländer, die keine EU-Bürger sind, brauchen eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die muss in der Regel vor der Einreise beantragt werden.
Eine Erlaubnis zum Gewerbebetrieb ist für den Bereich der Gewerbe User in aller Regel nicht notwendig.
Folgende Unterlagen braucht man zur Gewerbeanmeldung:
- ein Gewerbemeldeformular, das gibt es bei der Gewerbemeldestelle
- einen gültigen Personalausweis
- einen Handelregisterauszug (wenn nötig)
- eine Kopie des gewerblichen Mietvertrags (wenn vorhanden)
- bei Ausländern eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung
- 20 Euro Meldegebühr Das Gewerbeamt schickt an folgende Stellen eine Kopie der Gewerbeanmeldung:
- das Finanzamt, das daraufhin eine Steuernummer zuteilt
- die Berufsgenossenschaft
- das statistische Landesamt
- die Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort wird man Pflichtmitglied
2. Das Finanzamt
Das Finanzamt wird sich selbst melden, wenn man zuvor ein Gewerbe angemeldet hat.
Das Finanzamt teilt einem die Steuernummer zu, die man bei seinen Steuererklärungen und auf seinen Rechnungen angeben muss.
Wer z.B. als Freiberufler kein Gewerbe betreibt, der muss sich selbst beim Finanzamt melden, um so zu seiner Steuernummer zu kommen.
Wer mit dem Ausland Geschäfte machen will, der bekommt vom Finanzamt auf Antrag eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
3. Die IHK
Als Gewerbetreiebender ist man per Gesetz Pflichtmitglied in der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer). Von der IHK kann man eine Reihe hilfreicher Informationen erhalten. Angefangen von allgemeinen Tipps bei der Gründung eines Unternehmens bis hin zu Standortauswertungen oder Hilfen bei der Aus- und Weiterbildung.
Die Mitgliedschaft in der IHK kostet Geld. Die IHKs regeln ihre Beiträge selbst, so dass es keinen Einheitssatz gibt. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Der Einstiegsbeitrag beträgt z.B. bei der IHK Köln 51 Euro im Jahr. Kleingewerbetreibende zahlen meistens keinen Beitrag.
|