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Tutorials Weberstellung

 

Weberstellung

Vertrag über die Erstellung und Veröffentlichung einer Website

________________________________________________ als Anbieter und

________________________________________________ als Kunde

schließen folgenden Vertrag über die Erstellung einer Website für den Kunden und deren Veröffentlichung im Internet.

§ 1 Vertragsgegenstand

I. Der Anbieter wird für den Kunden zunächst ein Websitekonzept entwerfen und ihm dieses Konzept unter Verwendung von Präsentationsmaterialien vorstellen.

II. Sobald der Kunde mit dem Entwurf sein Einverständnis erteilt hat, wird der Anbieter auf Basis des Entwurfes eine Website erstellen und im Internet veröffentlichen.

III. Außerdem wird der Provider die Website bei den gängigen Suchmaschinen anmelden.

§ 2 Ablauf der Erstellung

I. Der Anbieter wird zunächst einen Entwurf der Website erstellen und in diesem Entwurf die Vorstellungen des Kunden einfließen lassen. Der Entwurf beinhaltet insb. die Entwicklung eines Seitendesigns (Optisches Design, auf dem alle Seiten aufbauen), sowie eines Seitenplanes (Welche Seite der Websit enthält welche Inhalte) und eines Linksplanes (Welche Seiten werden wie verknüpft). Diesen Entwurf stellt der Anbieter dem Kunden vor und ändert diesen ggf. nach den Vorstellungen des Kunden.

Der Kunde hat innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage des Entwurfes und des Kostenanschlages (siehe dazu unten) zu erklären, ob er sein Einverständnis erteilt. Im Falle der Ablehnung hat der Anbieter nach Rücksprache mit dem Kunden einen neuen Entwurf zu erstellen und vorzustellen. Soweit der Kunde drei Entwürfe ablehnt, endet der Vertrag mit der Ablehnung des dritten Entwurfes.

II. Sobald der Kunde sein Einverständnis schriftlich erteilt hat, nimmt der Anbieter die eigentliche Erstellung der Website auf Grundlage des Entwurfes vor. Er wird dem Provider außerdem die notwendigen Daten und das notwendige Material (Fotos, Kartenausschnitte und Texte) im Printmedium, oder einem allg. üblichen Datenformat zur Verfügung stellen.

III. Der Provider wird dem Kunden die erstellte Version vorstellen, damit dieser die Richtigkeit der Website und deren Inhalte bestätigen kann (Abnahme). Sobald der Kunde die Richtigkeit schriftlich bestätigt hat, wird die Website im Internet unterhalb der Internetadresse des Kunden veröffentlicht.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird der Anbieter die Website im hmtl-Format erstellen. Die Grafiken, Bilder, Tabellen u.ä. wird der Anbieter in einem allg. verbreiteten Datenformat einbinden, so daß sämtliche Inhalte von den Browsern Netscape und Explorer dargestellt werden können.

IV. Die sog. Keywords der Website und die Stichworte zur Anmedlung bei den Suchmaschinen wird der Anbieter mit dem Kunden im Rahmen der Entwurferstellung erörtern.

V. Die Beschaffung des Domainnamens gehört nicht zum Leistungsumfang dieses Vertrages.

VI. Die weitergehende Pflege gehört ebenfalls nicht zum Umfang dieses Vertrages.

§ 3 Vergütung

Der AG zahlt an den AN für die Erstellung der Website folgende Beträge:

In der Entwurfsphase wird die Leistung des Anbieters mit ... DM pro Mannstunde vergütet. Diese Beträge sind nach Vorlage des Entwurfes fällig.

In der Erstellungsphase wird die Leistung des Anbieters mit ..... DM pro Mannstunde vergütet. Diese Beträge sind nach der Abnahme bzw. Abnahmefähigkeit der Website fällig.

Mit der Vorlage des Entwurfes gibt der Anbieter eine Kosteneinschätzung zur Erstellung der Website ab. Diese Einschätzung gilt als Kostenanschlag iSd § 650 BGB.

Für Webdesign und Änderungen, die nach Bestätigung des Entwurfes gewünscht werden und über den durch die Bestätigung des Entwurfes festgelegten Vertragsumfang hinaus gehen kann der Anbieter ..... DM,- pro Mannstunde verlangen, wenn der Kunde zur Realisierung einen ausdrücklichen schriftlichen Zusatzauftrag gegeben hat.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Rechte Dritter / Rechtsverletzung

I. Der Kunde stellt sicher, daß das von ihm gelieferte Material – insb. Fotos, Texte und Kartenausschnitte – frei von Rechten Dritter sind. Sollte ein Dritter beim Provider die Verletzung von Rechten geltend machen, so unterrichtet der Provider den Kunden unverzüglich. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Provider von allen Ansprüchen und Schäden frei.

II. Ebenso stellt der Kunde sicher, daß das von ihm gelieferte Material und dessen Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen die Rechtsordnung verstößt. Wird ein solcher Verstoß gegenüber dem Provider geltend gemacht, benachrichtigt der Provider den Kunden sofort. Der Kunde hat auch in diesem Falle das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Provider von allen Ansprüchen und Schäden frei.

III. In beiden Fällen hat der Provider das Recht, den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne seines Vergütungsanspruches verlustig zu werden.

§ 5 Nutzungsrecht

Der Anbieter überträgt dem Kunden sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte in ausschließlicher Form. Dies gilt auch für Nutzungsarten, welche erst in Zukunft entstehen. Diese Übertragung gilt sowohl für sämtliche Entwürfe, als auch für die Website selbst.

§ 6 Allgemeines

I. Dem Provider steht es frei, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

II. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

III. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.

IV. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

V. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern der Kunde Kaufmann ist, den Sitz des Anbieters.

VI. Der Kunde kann gegen Ansprüche des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

VII. Das Recht zur ordentlichen Kündigung gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.



(Ort, Datum, Unterschriften)

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 26.03.2005
Autor : na
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