Domainvermietung
Domain-Vermietungs-Vertrag
Zwischen
________________________________________ - Vermieter -
und
________________________________________ - Mieter -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
I. Dem Kunden wird nach diesem Vertrag die Nutzung einer Internet-Domain zum vorübergehenden Gebrauch eingeräumt, sowie Speicherplatz zur Veröffentlichung einer Website bereit gestellt werden.
II. Die gewünschten Domains lauten:
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_____________.___
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III. Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Kunden
§ 2 Pflichten des Anbieters
I. Soweit der Anbieter die gewünschten Domains noch nicht bei der jeweiligen Vergabestelle für sich reserviert hat und diese auch noch nicht von dritter Seite reserviert sind, wird der Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains im eigenen Namen beantragen. Die Anträge sind für Domains mit der Endung "de" an die DENIC e.G. und für Domains mit den Endungen "com", "net" oder "org" an die Network Solutions, Inc. zu richten. Ferner wird der Anbieter dem Kunden einen Speicherplatz von 100 MB für die Veröffentlichung einer Website einrichten, unter dem beantragten Domainnamen unverzüglich ein sog. Baustellenschild im Internet veröffentlichen und dem Kunden einen FTP-Zugang auf seinem Server einrichten.
II. Falls die gewünschten Domains bereits von dritter Seite registriert wurden, bestehen für den Anbieter hinsichtlich dieser Domains auch dann keine Rechte und Pflichten, wenn der Dritte mit der Domainregistrierung rechtswidrig oder rechtsverletzend handelt.
§ 3 Schutzrechte
I. Der Kunde ist verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Der Kunde versichert, daß er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben.
II. Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.
III. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, falls erkennbar wird, daß der Anbieter als Inhaber der vertragsgegenständlichen Domains und/oder der
vom Anbieter für diese Domains eingesetzte "Admin-C" (§ 4 dieses Vertrages) in rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Domains verwickelt werden könnte.
IV. Sobald von dritter Seite die Verletzung von Schutzrechten behauptet wird, ist der Anbieter berechtigt, die Website zu sperren.
V. Soweit von dritter Seite die Verletzung von Schutzrechten gegenüber dem Anbieter behauptet wird, informiert er hierüber unverzüglich den Kunden.
VI. Der Kunde versichert, daß er über die vertragsgegenständlichen Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
VII. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus einer Rechtsverletzung oder einer Rechtswidrigkeit des Domainnamens oder der Website resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfaßt auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Sobald der Kunde dem Anbieter eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in angemessener Höhe gestellt hat, ist er berechtigt, die Verteidigung zu übernehmen.
§ 4 Eintragung der Domains
I. Für die Eintragung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. bei der Network Solutions, Inc. ist eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner - "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben.
II. Der Anbieter ist verpflichtet, für die Eintragung eines "Admin-C" bei allen vertragsgegenständlichen Domains Sorge zu tragen. Die Auswahl des jeweiligen "Admin-C" liegt im freien Ermessen des Anbieters.
§ 5 Vergütung; Zahlungsmodalitäten
I. Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für jede vertragsgegenständliche Domain eine jährliche Pauschalvergütung, zahlbar für jedes angefangene Vertragsjahr und jede registrierte Domain von je _______ DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
II. Das erste Vertragsjahr beginnt mit dem Monatsanfang, welcher dem Monat der Vertragsunterzeichnung folgt.
III. Die Pauschalvergütung für das erste Vertragsjahr wird für jede einzelne Domain zur
Zahlung fällig, sobald die betreffende Domain registriert ist.
In den nachfolgenden Vertragsjahren wird die Pauschalvergütung jeweils im voraus am
ersten Kalendertag des jeweiligen Vertragsjahres zur Zahlung fällig.
IV. Überschreitet der Kunde die vorgenannten Zahlungsdaten, kommt er mit der Terminüberschreitung in Verzug, ohne daß es einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf.
§ 6 Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
I. Der Domain-Vermietungs-Vertrag wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
II. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages verletzt;
der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung dieses Vertrages nicht nachkommt.
III. Nach Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Domains auf den Kunden nicht verpflichtet. Dem Anbieter steht vielmehr die Vermietung oder Übertragung der Domains an Dritte bzw. die
eigene Nutzung der Domains frei.
§ 8 Schlußbestimmungen
I. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
II. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
III. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
IV. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Domains ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte unterzuvermieten oder andersartig Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
V. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. sind im Internet über www.denic.de bzw. www.networksolutions.com abrufbar.
VI. Änderungen und Ergänzungen, sowie sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Vertrages abgegeben werden bedürfen - incl. der Aufhebung dieser Klausel - der Schriftform.
Ort, Datum, Unterschriften
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