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Domainübertragung

Domain-Übertragungs-Vertrag

Zwischen

______________________________________ - Verkäufer -

und

______________________________________ - Käufer -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Verkäufer ist Inhaber folgender Internet-Domains

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Hinsichtlich dieser Domains ist der Verkäufer bei der DENIC e.G. bzw. Network Solutions Inc. als Domaininhaber registriert. Verkäufer wird die vorgenannten Domains zu den nachfolgenden Bedingungen auf den Käufer übertragen lassen.

§ 2 Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung der in diesem Vertrag aufgeführten Internet-Domains auf den Käufer und wird gegenüber der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. alle Erklärungen abgeben, die nach den Vergabebestimmungen, Richtlinien und Geschäftsbedingungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. zur Übertragung der Domains notwendig sind.

§ 3 Pflichten des Käufers; Kaufpreis

I. Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer als Entgelt für die Übertragung der in diesem Vertrag aufgeführten Domains ______________ DM zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

II. Soweit für die Übertragung der vertragsgegenständlichen Domains Gebühren, Auslagen bzw. Kosten anfallen (z. B. notarielle Beglaubigungsgebühr; Übertragungsgebühren der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc.), werden die Gebühren, Auslagen bzw. Kosten vom Käufer zusätzlich zum vorgenannten Kaufpreis getragen. Dies gilt auch, wenn die Kosten von Dritten gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. In diesem Fall hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Anspruch, von diesen Kosten freigestellt zu werden.

III. Der Käufer verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. sind im Internet über www.denic.de bzw. www.networksolutions.com abrufbar.

§ 4 Eintragung der Domains

I. Für die Eintragung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. bei der Network Solutions, Inc. ist eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner - "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben.

II. Nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. muß der "Admin-C" in der Organisation angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain eingetragen wird, und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der "Admin-C" ist nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Kunde nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

III. Der Käufer verpflichtet sich, für jede vertragsgegenständliche Domain unverzüglich eine natürliche Person zur Eintragung als "Admin-C" zu benennen .

§ 5 Zahlungsmodalitäten

I. Der Käufer hat den Kaufpreis sofort nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages an den Verkäufer zu zahlen.

II. Der Käufer ist jedoch berechtigt, 50 % des Kaufpreises bis zu Domainumschreibung bei der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. zurückzuhalten, wenn er dem Verkäufer zur Sicherung einer selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer deutschen Bank übergibt.

III. Der Verkäufer ist erst nach vollständigem Zahlungs- bzw. Bürgschaftseingang zur Übertragung
der vertragsgegenständlichen Domains auf den Käufer verpflichtet.

IV. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist der Käufer zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.A. verpflichtet, sofern der Käufer nicht nachweist, daß der Zinsschaden, der dem Verkäufer entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Verkäufers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht
ausgeschlossen.

§ 6 Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Verkäufers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 7 Schlußbestimmungen

I. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

II. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Geschäftssitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.

III. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.

(Ort, Datum, Unterschriften)

 
ID: 789
eingestellt am: 26.03.2005
Autor: na
Status zum lesen: Gast
gelesen: 5967
Webseite: www.dreamcodes.com
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