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Tutorials Oem Vertrag

 

Oem Vertrag

OEM - Vertag zwischen

______________________________________________ (Hersteller) und

______________________________________________ (Händler).

Die Vertragsparteien vereinbaren folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand

I. Der Hersteller verpflichtet sich, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die in Anlage I aufgeführten Vertragswaren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Händler zu liefern. Der Hersteller ist nach Maßgabe dieses Vertrages nicht verpflichtet, dem Händler andere Produkte als die Vertragswaren zu liefern. Insbesondere ist er nicht verpflichtet Produkte anderer Unternehmensgruppen und insbesondere vertriebsgebundene Produkte jeglicher Art zu liefern.

Eine Lieferverpflichtung seitens des Lieferanten besteht für jede Vertragsware nur bis zur Lieferverpflichtungsgrenze, die ebenfalls in Anlage 1 für jedes Produkt gesondert ausgewiesen ist.

§ 2 Darstellung der Waren / Werbung

Die Vertragswaren sind nicht mit einem Warenzeichen des Herstellers gekennzeichnet. Der Händler darf die Vertragswaren nur unter eigenen Kennzeichnungen vertreiben. Der Händler darf auch für und / oder im Zusammenhang des Vertriebes keinerlei Hinweise oder Bezugnahme auf den Lieferanten vornehmen, keinerlei eingetragene Warenzeichen oder Handelsbezeichnungen von dem Lieferanten verwenden (weder auf den Produkten noch in anderer Weise), und auch nicht mit der Herkunft der Produkte von dem Lieferanten oder auf die Bauartgleichheit mit Lieferantenprodukten hinweisen.

§ 3 Produktänderungen

I. Der Hersteller ist jederzeit berechtigt, die Vertragswaren zu verbessern und / oder zu verändern. Der Hersteller verpflichtet sich, derartige Änderungen dem Händler mindestens .... Monate im Voraus mitzuteilen. Wird durch eine solche Änderung die Weiterveräußerung erschwert, so ist der Händler berechtigt, bei dem Lieferanten eine Bestellung für veränderte Vertragswaren abzugeben, deren Höhe das Bestellvolumen der vorangegangenen .... Monate nicht überschreiten darf. Für eine solche Bestellung kann der Händler die Lieferzeit auf ... Wochen verkürzen.

II. Produktänderungen, die weder das Design, die Abmessungen noch die technische Leistungsfähigkeit betreffen, darf der Hersteller jederzeit vornehmen. Geht eine Änderung über dieses Maß hinaus, so ist der Händler berechtigt, bei dem Lieferanten eine Bestellung für veränderte Vertragswaren abzugeben, deren Höhe das Bestellvolumen der vorangegangenen .... Monate nicht überschreiten darf. Für eine solche Bestellung kann der Händler die Lieferzeit auf ... Wochen verkürzen. Im Falle einer solchen Bestellung darf der Händler die Bestellungen alter Waren stornieren und/oder bereits gelieferte alte Waren zurückgeben. Diese Stornierung/ Rückgabe darf die neue Bestellung nicht überschreiten.

§ 4 Preisanpassungen und Abnahmemengen

I. Die in Anlage 1 für die Vertragswaren vereinbarten Preise beziehen sich auf die in dieser Anlage von dem Händler projektierten Jahresabnahmemengen. Sie sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Soweit die tatsächlichen Abnahmemengen um mehr als ... % hinter den projektierten Abnahmemengen zurückbleiben, ist der Hersteller berechtigt, wegen der Lieferbereitschaft eine entsprechende Anpassung der Preise zu verlangen. Unter einer entsprechenden Anpassung ist eine Erhöhung der Preise dergestalt zu verstehen, daß die Kosten für die Lieferbereitschaft bzgl. des Teils der ausgebliebenen Bestellungen ausgeglichen werden, der .... % übersteigt.

III. Der Hersteller ist berechtigt, die Preise der Vertragswaren den marktüblichen Preisen anzupassen. Eine Erhöhung der Preise ist nur zulässig, wenn die marktüblichen Preise für Produkte, die den Vertragswaren ähnlich sind, gegenüber den Preisen der Vertragswaren um ... % nach unten abweichen. Die Preisveränderung darf dann max. ... % betragen. In jedem Fall wird der Hersteller die Preisänderung durch die Übersendung einer neuen Preisliste frühstmöglich - mind. ... Wochen vorher - mitteilen.

§ 5 Bestellungen / Forecast

I. Der Händler teilt dem Lieferanten bis zum ... eines Monats die Festbestellungen für den übernächsten Monat mit. (also z.B. bis zum 15. August die Bestellungen für den Monat Oktober).

Jede Festbestellung muß folgende Angaben enthalten, um wirksam zu sein:

Kundennummer des Abnehmers beim Lieferanten
Produkt und Produktnummer (aus der Anlage 1)
Menge
Preisberechnung
Genauer Lieferort
Genaues Lieferdatum

II. Jede Festbestellung ist dem Lieferanten seitens des Abnehmers durch ...... zu übermitteln.

III. Mit der Festbestellung teilt der Händler den genauen Liefertermin innerhalb des Liefermonats mit. Diesen Liefertermin kann der Händler noch ... Wochen nach der Festbestellung innerhalb des Liefermonats verschieben, wobei zwischen der Mitteilung und dem verschobenen Liefertermin mindestens ... Wochen liegen müssen.

IV. Der Hersteller räumt dem Händler den in Anlage 2 dokumentierten Kreditrahmen für Festbestellungen von Vertragswaren nach Anlage 1 ein. Diesen Kreditrahmen kann der Hersteller jederzeit auch ohne Grund nach ... tägiger Ankündigungszeit ändern.

V. Der Hersteller ist zur Annahme und Ausführung einer Bestellung verpflichtet, wenn und soweit sich deren Wert innerhalb des Kreditrahmens bewegt, der dem Händler eingeräumt und ihm mitgeteilt wurde. Ist der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft oder wird er durch die Bestellung überschritten, ist der Hersteller berechtigt, Vorkasse, die Stellung einer Bankbürgschaft oder sonstige Sicherheiten zu verlangen. Bietet der Händler innerhalb von ... Wochen nach dem Sicherheitsverlangen keine Sicherheit in der den Kreditrahmen übersteigenden Höhe an, ist der Hersteller zur Ausführung der Bestellung nicht verpflichtet.

VI. Der Hersteller wird dem Händler die Festbestellungen und den Liefertermin innerhalb von ... Wochen nach Eingang der Bestellung bestätigen. Erfolgt diese Bestätigung nicht, ist der Händler berechtigt, von der Festbestellung zurückzutreten. In diesem Falle wird die Festbestellung trotz des Rücktritts bei der Berechnung des § 4 II berücksichtigt.

§ 6 Lieferung / Terminüberschreitung

I. Der Hersteller liefert die festbestellten Waren an den vom Händler mit der Festbestellung mitgeteilten Lieferort. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht auf den Käufer mit der Übergabe am Lieferort über. Dies gilt auch, wenn ein Spediteur tätig wird.

II. Wenn der Hersteller mit der Lieferung der Waren den Liefertermin um ... Wochen überschreitet, ist der Händler berechtigt, ohne vorherige Mahnung und Fristsetzung und Nachfristsetzung von der jeweiligen Festbestellung zurückzutreten, oder von dem Lieferanten für jede Woche der Terminüberschreitung Schadensersatz iHv ... % der Bestellsumme der jeweiligen Bestellung zu verlangen.

§ 7 Abnahme / Annahme

I. Zur Prüfung der Vertragswaren wird dem Händler seitens des Lieferanten ein Testexemplar zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt hinsichtlich aller Vertragswaren zum Beginn der Vertragslaufzeit und später vor jeder Produktänderung. Im letzteren Fall sind die Testexemplare mind. ... Monate vor der Einführung der Änderung zu übersenden.

II. Seitens des Abnehmers werden Lieferungen grundsätzlich in der Zeit von ... Uhr bis ... Uhr entgegengenommen.

III. Der Händler ist verpflichtet, termingerecht gelieferte Vertragswaren abzunehmen. Der Händler muß auch verspätet gelieferte Waren abnehmen, soweit er nicht mindestens am vorherigen Werktag den Rücktritt erklärt hat. In diesem Fall der Abnahmepflicht kann der Händler hinsichtlich § 6 Abs. II nur noch Schadensersatz verlangen. Diesen kann er jedoch auch rückwirkend verlangen.

IV. Nimmt der Händler die gelieferten Vertragswaren trotz einer Abnahmeverpflichtung nicht ab, ist der Hersteller berechtigt, ohne vorherige Mahnung, Fristsetzung und Nachfristsetzung eine Entschädigung iHv ... % des jeweiligen Bestellwertes zu verlangen. Der Nachweis eines weiteren Verzugsschadens bleibt bis zu einer Gesamtsumme von ... DM unberührt, wobei jedoch die Entschädigung des Satzes 1 anzurechnen ist. Dem Händler bleibt vorbehalten nachzuweisen, daß dem Lieferanten kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Gewährleistung

I. Der Händler ist nicht berechtigt, seine Kunden wegen Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Vertragswaren an den Lieferanten zu verweisen.

II. Die Gewährleistungsfrist wird auf .. Monate ausgedehnt und beginnt mit dem Eingang der Waren bei dem Abnehmer.

III. Bei Serienfehlern stehen dem Händler während der gesamten Gewährleistungszeit alle Gewährleistungsansprüche offen. Zusätzlich haftet der Hersteller wie folgt. Nach Kenntniserlangung eines Serienfehlers hat der Hersteller sofort sämtliche geeigneten technischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Fehler bei allen betroffenen Vertragswaren auf eigene Kosten zu beheben. Sollte dieses nicht gelingen, ist der Händler zum Rücktritt von allen Festbestellungen der Vertragswaren berechtigt, bei denen ein Serienfehler aufgetreten ist.

Über Serienfehler informieren sich die Vertragspartner unverzüglich. Serienfehler sind solche Fehler, die sich bei mehr als ...% einer Vertragsware zeigen.

IV. Der Hersteller stellt den Händler von allen Ansprüchen frei, die gegen den Händler aus zwingendem Recht - insb. nach Produkthaftungsgrundsätzen - geltend gemacht werden. Im Falle einer solchen Inanspruchnahme benachrichtigen sich die Vertragspartner unverzüglich. Der Hersteller hat das Recht und - soweit der Händler dies wünscht - auch die Pflicht, die Verteidigung in einem solchen Falle zu übernehmen. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Falle über das Vorgehen abstimmen.

§ 9 Zahlungen

I. Zahlungen hat der Händler innerhalb von ... Tagen zu leisten. Diese Frist beginnt, sobald Lieferung und Rechnung bei dem Händler eingetroffen sind. Die Zahlungen erfolgen vorbehaltlich der Rechnungsprüfung.

II. Überschreitet der Händler diese Zahlungsfrist, ist der Hersteller ohne vorherige Mahnung, Fristsetzung und Nachfristsetzung berechtigt, Verzugsschaden iHv 4 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Gläubiger bleibt hierbei vorbehalten, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen, dem Schuldner bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

§ 10 Rechte Dritter

Der Hersteller verpflichtet sich, den Händler von allen Ansprüchen freizustellen, wenn gegen den Händler Ansprüche aus der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere gewerblicher Schutzrechte Dritter geltend gemacht werden. Der Hersteller hat das Recht und auf Wunsch des Abnehmers auch die Pflicht, die Verteidigung zu übernehmen. Diese umfaßt auch die Anerkennung von Ansprüchen. Der Hersteller wird im Falle der Geltendmachung genannter Ansprüche von dem Händler unverzüglich informiert. Der Hersteller hat außerdem das Recht, die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen - soweit sie von dem Händler geführt werden - zu kontrollieren.

§ 11 Geltungsdauer und Kündigung

I. Der Vertrag läuft zunächst über ... Jahre ab Unterzeichnung. Soweit keine der Vertragsparteien innerhalb einer Frist von ... Monaten vor dem vertragsgemäßen Vertragsende widerspricht, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere ..... Jahre.

II. Unabhängig von der Regelung des Abs. I kann das Vertragsverhältnis von jeder Seite aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Auf Seiten des Lieferanten liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Händler mit seinen Zahlungen einen Zahlungstermin um mehr als ... Wochen überschritten hat, mit der Abnahme der Ware den Abnahmetermin um mehr als ... Wochen überschreitet, oder sonstige Vertragspflichten nachhaltig nicht erfüllt.

Auf Seiten des Abnehmers ist ein wichtiger Grund insbesondere dann anzunehmen, wenn der Hersteller wiederholt unpünktlich liefert, die Festbestellungen nicht bestätigt, oder sonstige Vertragspflichten nachhaltig nicht erfüllt.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenüber Dritten bzgl. ihrer Geschäftsbeziehungen zur absoluten Verschwiegenheit. Die Vertragspartner haben auch ihre Mitarbeiter zur selben Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies gilt auch nach dem Ende dieses Vertrages.

§ 13 Schlußbestimmungen

I. Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag und den einzelnen Festbestellungen ergebenden Streitigkeiten ist ... oder ein allgemeiner Gerichtsstand des Beklagten.

II. Änderungen dieses Vertrags bedürfen - inkl. dieser Vorschrift - der Schriftform.

III. Sollten einzelne Passagen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen.

Anlage I: Auflistung der Vertragswaren (Angabe von: Produkt; Produktnummer; Maximale Menge; Voraussichtliche Jahresmenge; Preis)

Anlage II: Vereinbarung zum Kreditrahmen und dessen Absicherung

(Ort, Datum, Unterschriften)

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 26.03.2005
Autor : na
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