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Arbeitsvertrag Familie

Vorwort:

Arbeitsverträge mit Ehegatten oder Kindern werden aus verschiedenen Gründen abgeschlossen. Sie können Vorteile bieten durch Gewerbesteuerersparnis, zusätzliche Freibeträge (z. B. Arbeitnehmerpauschbetrag, Grundfreibetrag), Progressionsmilderung durch Verteilung des Einkommens auf mehrere, Aufbau einer Altersversorgung für den Ehegatten, günstige Pauschalversteuerung (als Aushilfskraft), Beiträge für Direktversicherung. Die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen mit Familienangehörigen erfordert jedoch, dass der Arbeitsvertrag inhaltlich dem zwischen Fremden üblichen entspricht, tatsächlich durchgeführt wird und zivilrechtlich wirksam ist. Der aus Beweisgründen schriftlich abzuschließende Vertrag sollte die wichtigsten Rechte und Pflichten festlegen, z. B. Art und Umfang der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Höhe des Lohns, Kündigungsfristen. Wichtig für die steuerliche Anerkennung ist die Einrichtung eines eigenen Gehaltskontos für den Angehörigen-Arbeitnehmer. Ein gemeinsames Konto von Ehegatten ließ die Anerkennung bisher scheitern. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 (AZ.: 2 BvR 802/90) ist jetzt ein gemeinsames Konto, über das jeder Ehegatte allein verfügen kann (so genanntes Oder-Konto), für eine Anerkennung zulässig. Der Arbeitsvertrag muss durchführbar sein und eine Tätigkeit zum Inhalt haben, die auch ein Dritter übernehmen könnte. Verträge mit Kindern über Tätigkeiten, die sie neben ihrer Freizeit durchführen können, z. B. Telefondienst in der elterlichen Wohnung, werden grundsätzlich nicht anerkannt.




MUSTER-ARBEITSVERTRAG




Zwischen Herrn B. Mustermann

Inhaber des Lotto-Kiosk B. Mustermann
Karl-Benz-Straße 10
60313 Frankfurt am Main

und seiner Ehefrau S. Mustermann - Arbeitnehmerin -
Mainzer Landstraße 134, 60394 Frankfurt am Main, wird folgender Arbeitsvertrag abgeschlossen:


§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses


Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Januar ........


§ 2 Tätigkeit


Frau Mustermann wird als „Verkäuferin“ eingestellt.


§ 3 Arbeitszeit


Die Arbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag täglich 6 Stunden einschließlich einer Mittagspause von einer Stunde und beginnt täglich um 9:30 Uhr.


§ 4 Vergütung


Frau Mustermann erhält ein monatliches Bruttogehalt von .......... €, zahlbar zum Ende jeden Monats. Das Gehalt wird auf das Konto von Frau Mustermann bei der ..............., Kontonummer ........, überwiesen. Mit dem Monatsgehalt sind die Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden pauschal abgegolten.


§ 5 Urlaub


Frau Mustermann hat Anspruch auf bezahlten Urlaub von 30 Werktagen.


§ 6 Geheimhaltungspflicht und Wettbewerbsverbot


Frau Mustermann verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihr während des Arbeitsverhältnisses bekannt werden, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.


§ 7 Kündigung


Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits jeweils zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden.


§ 8 Vertragsänderungen


Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.




Frankfurt, den


..........................................
(Unterschrift B. Mustermann)



..........................................
(Unterschrift S. Mustermann)

 
ID: 726
eingestellt am: 25.03.2005
Autor: na
Status zum lesen: Gast
gelesen: 5099
Webseite: www.dreamcodes.com
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