Arbeitsvertrag 400 Euro
Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Zwischen
Fa.
im folgenden Arbeitgeber genannt,
und
Herrn Mustermann, geb. am,
wohnhaft in ...,
im folgenden Arbeitnehmer genannt
wird folgender Teilzeit-Arbeitsvertrag auf Basis einer 400 Euro Beschäftigung geschlossen.
§ 1 Inhalt und Beginn des Teilzeit-Arbeitsverhältnisses
1. Tätigkeitsbereich
Der Arbeitnehmer wird als Büro-Teilzeitkraft eingestellt. Der Mitarbeiter hat auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, wie z.B. die Unterstützung bei der Durchführung der Veranstaltungen seitens des Arbeitgebers.
2. Beginn des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
Das Teilzeit-Arbeitsverhältnis beginnt am 1.8.2003 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
3. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt monatlich maximal 40 Stunden.
Die Arbeitszeit wird kurzfristig entsprechend dem tatsächlichen Bedarf vereinbart.
Der Arbeitnehmer führt einen tagesaktuellen schriftlichen Stundennachweis.
§ 2 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt von brutto EURO 10,- pro Stunde. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber vorübergehend seine Lohnsteuerkarte zur Verfügung zu stellen, damit die Ausübung der geringfügigen Beschäftigung vermerkt werden kann.
§ 3 Nebenbeschäftigung
Der Arbeitnehmer informiert vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses den Arbeitgeber über alle schon bestehenden Arbeitsverhältnisse. Über Änderungen seiner Arbeitssituation informiert er den Arbeitgeber rechtzeitig. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht wird der Mitarbeiter verpflichtet, eventuelle Ansprüche des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes an den Arbeitgeber zurückzuerstatten.
Der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass er volle Rentenansprüche erwerben kann, wenn er monatlich 7,5 % seines Arbeitsentgelts an den Rentenversicherungsträger entrichtet.
§ 4 Arbeitsverhinderung
Bei Verhinderung des Mitarbeiters ist der Betrieb darüber unverzüglich zu informieren. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Die Bescheinigung kann vom Arbeitgeber auch verlangt werden, wenn die Krankheit weniger als 3 Tage dauert.
Bei Krankheit wird bis zu 6 Wochen das Arbeitsentgelt weiterbezahlt.
Freistellungen aus persönlichen Gründen im Sinne von § 616 BGB werden nicht vergütet.
§ 5 Urlaub
Der jährliche Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der tatsächliche Urlaubsanspruch wird auf der Basis von 20 Urlaubstagen/Jahr bei einer 5 Tage-Woche errechnet.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Der/Die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und auch nach Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 7 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Maßgeblich sind die gesetzlichen Mindestkündigungspflichten des § 622 BGB.
§ 8 Schlussbestimmungen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag müssen beidseitig innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Frankfurt am Main, den ........................
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(Arbeitnehmer)
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(Arbeitgeber)
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