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Impressum

Macht Bannerwerbung eine Website bereits zur kommerziellen Site? Hier ist die Lage eindeutig: Bannerwerbung allein reicht nicht, um Ihnen kommerzielle Interessen nachzusagen. Anders aber, wenn Sie mit Ihrer Website Einnahmen erzielen wollen, etwa ein Programm verkaufen oder Dienstleistungen anbieten möchten. In diesem Fall nutzen Sie Ihre Homepage kommerziell und müssen daher die strengeren Regeln beachten, wie zum Beispiel die Impressumspflicht.

Ein wichtiger Unterschied zwischen kommerziellen und privaten Seiten besteht auch darin, wie streng man das Markenrecht beachten muss. So kann ein Privater einen Markennamen auf seiner Webseite verwenden, ohne gleich eine Abmahnung fürchten zu müssen – etwa ein Hintergrundbild, auf dem ein Coca-Cola- Zeichen zu sehen ist. Wer die Webseite dagegen geschäftlich nutzt, benötigt immer einen markenrechtlich anerkannten Grund, warum er einen fremden Markennamen auf seiner Webseite nutzt. Einfach eine fremde Marke verwenden, um so die Aufmerksamkeit auf die eigenen Produkte zu lenken, führt zu Abmahnung und Schadensersatzpflicht.

Auch das Impressum fällt unterschiedlich aus, je nachdem, wie eine Webseite aufgebaut ist. Eine geschäftliche Webseite muss dem Kunden genau mitteilen, mit wem er es zu tun hat. Das Impressum muss einen Verantwortlichen und die Firma mit Name und Anschrift nennen, die hinter dem Webangebot steht.

Ein Privatmann dagegen braucht grundsätzlich kein Impressum anzugeben. Es sei denn, der Inhalt der Webseite ändert sich regelmäßig. Wer also einen Nachrichtenticker auf seiner Homepage eingerichtet hat oder seine Website in regelmäßigen Abständen überarbeitet, der muss im Impressum seinen Namen und seine Anschrift angeben.

 
ID: 540
eingestellt am: 19.09.2004
Autor: Christian Czirnich
Status zum lesen: Gast
gelesen: 5908
Webseite: www.dreamcodes.com
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