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Tutorials Kopierschutzinfo

 

Kopierschutzinfo

Seit dem 13. September 2003 gilt das neue Urheberrecht mit zwei entscheidenden Neuerungen:

1. Es ist verboten, Kopierschutzmaßnahmen der Hersteller von DVDs, CDs, Videocassetten oder anderen Datenträgern zu umgehen oder zu knacken.

2. Es ist verboten, Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" herzustellen. Dieser Passus zielt besonders auf das Herunterladen von Musikdateien und Filmen aus dem Internet oder über Dateitausch-Programme wie Kazaa, Grokster, etc.

Das Recht auf das Erstellen von Kopien für den privaten Gebrauch besteht übrigens immer noch, es kollidiert aber mit dem Verbot des Umgehens von Kopierschutz-Maßnahmen. Insbesondere dieses Widerspruchs wegen ist das neue Gesetz in die Kritik geraten.

Wichtige Fragen und wichtige Antworten: (FAQ)

Darf ich überhaupt noch irgend etwas kopieren?

Wie im alten Urheberrechtsgesetz besteht das Recht auf Privatkopie noch immer. Das bedeutet: Für sich selbst, die eigene Familie und Freunde dürfen Kopien erstellt werden, für Kollegen schon nicht mehr. Als Faustregel gilt: Nicht mehr als sieben Kopien anfertigen. Und auf keinen Fall Geld für die Kopien verlangen! Das massenhafte Herstellen von Kopien und deren Verbreitung sind und waren schon immer verboten.
ABER:
Und nun kommt die Einschränkung: Privatkopien dürfen ausschließlich von Datenträgern gezogen werden, die nicht kopiergeschützt sind. Das Umgehen des Kopierschutzes ist trotz des Rechts auf Privatkopie verboten. Übrigens war laut Auskunft des Phonoverbandes in vergangenen zwei Jahren nur jede zehnte verkaufte Audio-CD mit einem Kopierschutz versehen.
 

Was ist mit Sicherheitskopien von Software-CDs?

Es ist immer noch erlaubt, von einem Original-Datenträger genau eine Sicherheitskopie zu erstellen sogar unter Umgehung des Kopierschutzes. Das neue Urheberrecht macht hier eine explizite Ausnahme. Die Sicherheitskopie darf nicht verliehen, verschenkt oder verkauft werden. Und man muss das Original auch besitzen.

Interessant ist, was die Zukunft bringen wird: Es ist vorstellbar, dass es irgendwann keine Software mehr zu kaufen gibt, die den Kopierschutz von Software-CDs umgehen kann, weil man mit diesen Programmen auch kopiergeschützte Musik-CDs vervielfältigen könnte was verboten ist.
 

Muss ich meine alten Kopien vernichten?

Nein, alte Kopien dürfen Sie behalten. Das Gesetz bezieht sich nicht auf die Vergangenheit.

Wenn diese alten Kopien keinen Kopierschutz mehr enthalten, dürfen sie sogar weiterkopiert werden. Natürlich nur im Rahmen des privaten Gebrauchs.
 

Was droht bei Verstößen gegen das Gesetz?

Das Umgehen von Kopierschutzverfahren sowie das Herstellen und Verbreiten von Hilfsmitteln (ob Soft- oder Hardware) zum Umgehen des Kopierschutzes kann Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wer Raubkopieren gewerblich vertreibt, kann sogar bis zu fünf Jahren in den Knast wandern.

Ausnahme: Privatkopien
Wer gegen das Gesetz verstößt, um Kopien für den privaten Gebrauch zu erstellen, braucht sich nicht vor dem Staatsanwalt fürchten und wird straffrei bleiben. Schadensersatzklagen von Urheberrechtsinhabern drohen aber dennoch und können sehr, sehr teuer werden.
 

Ich besitze Programme (oder Hardware) zum Knacken oder Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen. Muss ich diese vernichten?

Nein, der Besitz solcher Tools ist nicht verboten. Ihre Benutzung schon.

 

Wie erkenne ich kopiergeschützte CDs und DVDs?

Das neue Gesetz verpflichtet Hersteller, deutlich zu kennzeichnen, ob und mit welchem Verfahren ein Produkt kopiergeschützt ist.
 

Darf ich keine Dateitausch-Programme mehr benutzen?

Die Dateitauschbörsen selbst sind nicht das Problem, ihre Nutzung ist nicht verboten. Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten. Hand aufs Herz: Das trifft auf so ziemlich jede Datei zu, die über Peer-2-Peer-Netzwerke getauscht wird.
 

Gibt es Schlupflöcher im Gesetz?

Das Gesetz legt den Schwerpunkt auf das Verbot des Umgehens des Kopierschutzes. Experten sind sich einig: Schlupflöcher bestehen dort, wo die Wirksamkeit der jeweiligen Kopierschutzmaßnahmen aufhört. Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Kopierschutz verhindert das Abspielen einer Musik-CD auf einem Computer, um auf diese Weise das Brennen der CD zu unterbinden. Dieser Kopierschutz kann aufgrund seines Designs aber niemals verhindern, dass man die CD in der Stereoanlage abspielt und z. B. "nach Altväter-Sitte" auf eine Musikcassette überträgt. In diesem Fall ist die Kopie nicht illegal, weil der Kopierschutz nicht umgangen wurde. Er ist schließlich nicht entwickelt worden, um dieses Verfahren des Kopierens zu unterbinden.

Weitere Beispiele für legales Kopieren kopiergeschützter Datenträger
- Audio-CDs können analog (per Kabel) vom CD-Player auf Musikcassette oder CD-Rekorder kopiert werden.
- Audio-CDs können analog vom CD-Player über den Eingang der Soundkarte auf die Festplatte eines Computers kopiert werden.
- DVD-Filme, die mit dem CSS-Verfahren geschützt sind, können analog vom DVD-Player auf eine Videocassette kopiert werden.

Anmerkungen
- Die genannten Beispiele betreffen nur das Erstellen von Privatkopien. Alles andere ist sowieso verboten.
- Die genannten Beispiele können zu Kopien führen, die von schlechterer Qualität sind als das Original. Bei analogen DVD-Kopien bleibt einem nur eine Version des Films, Zusatzmaterial, Menüs, Surround-Sound, weitere Sprachen etc. gehen verloren.
- Bei bestimmten DVDs, Videos und Sendungen des Pay-TV-Senders Premiere gibt es einen analogen Kopierschutz ("Macrovision"). Wird er eingesetzt, funktioniert das eben genannte Prinzip nicht. Diesen Kopierschutz zu umgehen, ist natürlich verboten.

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 23.02.2004
Autor : Blackout
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