Seit dem 13. September 2003 gilt
das neue Urheberrecht mit zwei entscheidenden Neuerungen:
1. Es ist verboten, Kopierschutzmaßnahmen der Hersteller von DVDs, CDs,
Videocassetten oder anderen Datenträgern zu umgehen oder zu knacken.
2. Es ist verboten, Kopien von "offensichtlich rechtswidrig
hergestellten Vorlagen" herzustellen. Dieser Passus zielt besonders auf das
Herunterladen von Musikdateien und Filmen aus dem Internet oder über
Dateitausch-Programme wie Kazaa, Grokster, etc.
Das Recht auf das Erstellen von Kopien für den privaten Gebrauch besteht übrigens
immer noch, es kollidiert aber mit dem Verbot des Umgehens von Kopierschutz-Maßnahmen.
Insbesondere dieses Widerspruchs wegen ist das neue Gesetz in die Kritik
geraten.
Wichtige Fragen
und wichtige Antworten: (FAQ)
Darf
ich überhaupt noch irgend etwas kopieren?
Wie im alten Urheberrechtsgesetz
besteht das Recht auf Privatkopie noch immer. Das bedeutet: Für sich selbst,
die eigene Familie und Freunde dürfen Kopien erstellt werden, für Kollegen
schon nicht mehr. Als Faustregel gilt: Nicht mehr als sieben Kopien anfertigen.
Und auf keinen Fall Geld für die Kopien verlangen! Das massenhafte Herstellen
von Kopien und deren Verbreitung sind und waren schon immer verboten.
ABER:
Und nun kommt die Einschränkung: Privatkopien dürfen ausschließlich von
Datenträgern gezogen werden, die nicht kopiergeschützt sind. Das Umgehen des
Kopierschutzes ist trotz des Rechts auf Privatkopie verboten. Übrigens war laut
Auskunft des Phonoverbandes in vergangenen zwei Jahren nur jede zehnte verkaufte
Audio-CD mit einem Kopierschutz versehen.
Was
ist mit Sicherheitskopien von Software-CDs?
Es ist immer noch erlaubt, von
einem Original-Datenträger genau eine Sicherheitskopie zu erstellen sogar unter
Umgehung des Kopierschutzes. Das neue Urheberrecht macht hier eine explizite
Ausnahme. Die Sicherheitskopie darf nicht verliehen, verschenkt oder verkauft
werden. Und man muss das Original auch besitzen.
Interessant ist, was die Zukunft bringen wird: Es ist vorstellbar, dass es
irgendwann keine Software mehr zu kaufen gibt, die den Kopierschutz von
Software-CDs umgehen kann, weil man mit diesen Programmen auch kopiergeschützte
Musik-CDs vervielfältigen könnte was verboten ist.
Muss
ich meine alten Kopien vernichten?
Nein, alte Kopien dürfen Sie
behalten. Das Gesetz bezieht sich nicht auf die Vergangenheit.
Wenn diese alten Kopien keinen Kopierschutz mehr enthalten, dürfen sie sogar
weiterkopiert werden. Natürlich nur im Rahmen des privaten Gebrauchs.
Was
droht bei Verstößen gegen das Gesetz?
Das Umgehen von
Kopierschutzverfahren sowie das Herstellen und Verbreiten von Hilfsmitteln (ob
Soft- oder Hardware) zum Umgehen des Kopierschutzes kann Geldstrafen bis 100.000
Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wer Raubkopieren
gewerblich vertreibt, kann sogar bis zu fünf Jahren in den Knast wandern.
Ausnahme: Privatkopien
Wer gegen das Gesetz verstößt, um Kopien für den privaten Gebrauch zu
erstellen, braucht sich nicht vor dem Staatsanwalt fürchten und wird straffrei
bleiben. Schadensersatzklagen von Urheberrechtsinhabern drohen aber dennoch und
können sehr, sehr teuer werden.
Ich
besitze Programme (oder Hardware) zum Knacken oder Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen.
Muss ich diese vernichten?
Nein, der Besitz solcher Tools ist
nicht verboten. Ihre Benutzung schon.
Wie
erkenne ich kopiergeschützte CDs und DVDs?
Das neue Gesetz verpflichtet
Hersteller, deutlich zu kennzeichnen, ob und mit welchem Verfahren ein Produkt
kopiergeschützt ist.
Darf
ich keine Dateitausch-Programme mehr benutzen?
Die Dateitauschbörsen selbst sind
nicht das Problem, ihre Nutzung ist nicht verboten. Das Herunterladen und vor
allem das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme,
Software, Literatur etc.) ist aber verboten. Hand aufs Herz: Das trifft auf so
ziemlich jede Datei zu, die über Peer-2-Peer-Netzwerke getauscht wird.
Gibt
es Schlupflöcher im Gesetz?
Das Gesetz legt den Schwerpunkt
auf das Verbot des Umgehens des Kopierschutzes. Experten sind sich einig:
Schlupflöcher bestehen dort, wo die Wirksamkeit der jeweiligen Kopierschutzmaßnahmen
aufhört. Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Kopierschutz verhindert das Abspielen
einer Musik-CD auf einem Computer, um auf diese Weise das Brennen der CD zu
unterbinden. Dieser Kopierschutz kann aufgrund seines Designs aber niemals
verhindern, dass man die CD in der Stereoanlage abspielt und z. B. "nach
Altväter-Sitte" auf eine Musikcassette überträgt. In diesem Fall ist die
Kopie nicht illegal, weil der Kopierschutz nicht umgangen wurde. Er ist schließlich
nicht entwickelt worden, um dieses Verfahren des Kopierens zu unterbinden.
Weitere Beispiele für legales Kopieren kopiergeschützter Datenträger
- Audio-CDs können analog (per Kabel) vom CD-Player auf Musikcassette oder
CD-Rekorder kopiert werden.
- Audio-CDs können analog vom CD-Player über den Eingang der Soundkarte auf
die Festplatte eines Computers kopiert werden.
- DVD-Filme, die mit dem CSS-Verfahren geschützt sind, können analog vom
DVD-Player auf eine Videocassette kopiert werden.
Anmerkungen
- Die genannten Beispiele betreffen nur das Erstellen von Privatkopien. Alles
andere ist sowieso verboten.
- Die genannten Beispiele können zu Kopien führen, die von schlechterer Qualität
sind als das Original. Bei analogen DVD-Kopien bleibt einem nur eine Version des
Films, Zusatzmaterial, Menüs, Surround-Sound, weitere Sprachen etc. gehen
verloren.
- Bei bestimmten DVDs, Videos und Sendungen des Pay-TV-Senders Premiere gibt es
einen analogen Kopierschutz ("Macrovision"). Wird er eingesetzt,
funktioniert das eben genannte Prinzip nicht. Diesen Kopierschutz zu umgehen,
ist natürlich verboten.