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Tutorials Mustervertrag über die Internetnutzung für Eltern und Kinder

 

Mustervertrag über die Internetnutzung für Eltern und Kinder

Vertrag über die Internetnutzung
zwischen
Max Schmitz (Kind)
und
Thomas und Sabine Schmitz (Eltern)

Im Internet surfen macht Spaß – ist aber manchmal auch gefährlich. Dieser Vertrag legt fest, welche Regeln ich beim Surfen im Internet beachten muss. So kann ich verhindern, dass meine Eltern und ich in Schwierigkeiten kommen. Indem ich ihn unterschreibe bestätige ich, dass meine Eltern mich über die folgenden Regeln aufgeklärt haben.

1. Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen ohne vorher meine Eltern zu fragen.

2. Ich weiß, dass ich meinen Namen, meine Adresse oder meine Telefonnummer nicht ohne die Zustimmung meiner Eltern auf Internetseiten eingeben darf. Insbesondere darf ich nicht an Gewinnspielen teilnehmen, Sachen bei Online-Shops bestellen, bei eBay mitbieten oder Geld für Online-Spiele ausgeben.

3. Ich sorge dafür, dass meine Passwörter sicher sind. Wenn ich mich mit der Zustimmung meiner Eltern im Internet irgendwo anmelde (z.B. bei Facebook), wähle ich ein sicheres Passwort. Dieses Passwort gebe ich nicht weiter und ändere es ab und zu.

4. Ich habe verstanden, dass ich in Chats oder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder SchülerVZ außer meinem Namen keine persönlichen Informationen wie meine Adresse oder meine Handynummer verraten darf. Ich schicke Fremden keine Fotos von mir. Ich verabrede mich niemals mit einer Person, die ich nur aus dem Internet kenne.

5. Ich achte auf meine Privatsphäre im Netz. Wenn ich soziale Netzwerke nutze, stelle ich mein Profil so ein, dass nur meine Freunde sehen können, was ich poste. Schaffe ich das nicht alleine, lasse ich mir von meinen Eltern helfen.

6. Wenn ich Bilder poste, achte ich darauf, dass die Personen, die darauf zu sehen sind, damit einverstanden sind. Ich gehe verantwortungsvoll mit meinen eigenen Fotos um. Wenn ich mir unsicher bin, ob ich ein Bild von mir im Internet hochladen soll, frage ich meine Eltern.

7. Ich gehe respektvoll mit anderen um. Auch im Internet werde ich keine anderen Personen beleidigen, bloßstellen oder über sie lästern. Ich behandele andere so, wie ich auch gerne behandelt werden möchte.

8. Ich gehe nicht auf Seiten, die nicht für mein Alter bestimmt sind, insbesondere nicht auf Porno- oder Gewaltseiten. Bin ich mir unsicher, ob eine Seite für mein Alter geeignet ist, zeige ich sie meinen Eltern. Wenn ich auf einer Seite lande, bei der ich bestätigen muss, dass ich über 18 bin, klicke ich die Seite weg.

9. Ich halte mich an die mit meinen Eltern vereinbarte Surfzeit. Diese beträgt pro Tag ______ Minuten/Stunden.
Dieser Vertrag gilt ab dem ________ und wird bei Bedarf nach Absprache angepasst.
_______________________ ___________________________
Ort, Datum, Unterschrift (Kind) Ort, Datum, Unterschrift (Eltern)

Erklärungen zum Vertrag über die Internetnutzung
Der vorliegende Vertrag wurde von RA Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellet. Der Vertrag darf genauso wie das dazugehörige Buch Internetrecht für Eltern (wbs.is/internetrecht-eltern) bei Autorennennung und Verlinkung der Kanzlei kostenfrei weiterverbreitet werden. Es handelt sich um keinen Vertrag im Rechtssinne, sondern vielmehr um eine Belehrung.

Warum dieser Vertrag wichtig ist:
Das Internet bietet auch für Kinder und Jugendliche große Chancen. Mit Freunden kommunizieren, ein Referat recherchieren oder witzige Videos bei Youtube anschauen – das Internet lässt sich auf die unterschiedlichsten Arten (kindgerecht) nutzen.

Doch es drohen auch Gefahren. Schnell ist die Adresse in ein Onlineformular eingetragen und man hat eine Abofalle am Hals. Mit nur wenigen Klicks werden urheberrechtlich geschützte Inhalte über Tauschbörsen weiterverbreitet. Oft, ohne dass das Kind überhaupt merkt, was gerade passiert. Das böse Erwachen kommt erst, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert und die Eltern mehrere Hundert, oft sogar Tausende Euro zahlen sollen.

So weit muss es nicht kommen. Der Vertrag über die Internetnutzung hilft dabei, dem Kind die wesentlichen wichtigen Netzregeln leicht verständlich und kindgerecht zu vermitteln. Damit werden zugleich zwei Zwecke verfolgt: Zum einen wird das Risiko negativer rechtlicher und tatsächlicher Folgen der Internetnutzung minimiert. Auf der anderen Seite kann durch einen solchen Vertrag nachgewiesen werden, dass die Eltern ihren Belehrungspflichten im Hinblick auf ein rechtskonformes Verhalten des Kindes im Internet nachgekommen sind. Die Erfüllung dieser Belehrungspflichten kann nach dem aktuellen Grundsatzurteil des BGH (Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12 – Morpheus) dazu führen, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder nicht haftbar gemacht werden können. Sie müssen grundsätzlich keine weitergehenden Maßnahmen, wie z.B. eine regelmäßige Kontrolle der installierten Programme oder der besuchten Webseiten vornehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Eltern keine konkreten Hinweise darauf haben, dass das Kind sich über das Verbot der Nutzung von Tauschbörsen hinwegsetzt.

Der Vertrag kann von den Eltern je nach Alter des Kindes angepasst und verändert werden.
Welche rechtlichen und tatsächlichen Gefahren hinter den Regelungen des Vertrags stecken, wird hier erläutert:

1. Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen ohne vorher meine Eltern zu fragen.
Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen werden oft von Minderjährigen begangen. Sie wissen meist gar nicht, dass sie in dem Moment, in dem sie z.B. ein Musikalbum über eine Tauschbörse herunterladen, es gleichzeitig selbst allen Mitgliedern der Tauschbörse weltweit anbieten. Das Prinzip einer Tauschbörse basiert nämlich auf „Nehmen und Geben“. So wird das Kind selbst zum Anbieter einer urheberrechtlich geschützten Datei. Da dies ohne Einwilligung des Urhebers geschieht, stellt das Anbieten einer solchen Datei eine Urheberrechtsverletzung dar. Diese Urheberrechtsverletzung wird sehr häufig abgemahnt, insbesondere wenn es sich um ein aktuelles Album oder einen aktuellen Film handelt.

2. Ich weiß, dass ich meinen Namen, meine Adresse oder meine Telefonnummer nicht ohne die Zustimmung meiner Eltern auf Internetseiten eingeben darf. Insbesondere darf ich nicht an Gewinnspielen teilnehmen, Sachen bei Online-Shops bestellen, bei eBay mitbieten oder Geld für Online-Spiele ausgeben.

Es kommt sehr häufig vor, dass Minderjährige im Internet etwas bestellen oder ihre Daten auf einer scheinbar kostenlosen Webseite angeben. Folge ist dann, dass eine Rechnung im Briefkasten der Eltern landet. Bei Abofallen werden oftmals Beträge von mehreren Hundert Euro gefordert. Die rechtliche Situation sieht in diesen Fällen so aus: Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Die Vertragserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig, also rechtlich nicht existent. Anders sieht es bei Minderjährigen zwischen 7 und 18 Jahren aus. Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern Verträge abschließen können. Diese Zustimmung liegt aber bei Internetgeschäften gerade nicht vor. Der von dem Minderjährigen geschlossene Vertrag ist daher unwirksam. Eine Ausnahme gilt bei Verträgen, die der Minderjährige mit seinem Taschengeld erfüllen kann. Diese kann er auch ohne Einwilligung seiner Eltern abschließen. Um Ärger mit dem Verkäufer, bzw. Anbieter zu vermeiden, sollte das Kind bereits im Vorhinein darüber aufgeklärt werden, dass es grundsätzlich nur mit Einwilligung seiner Eltern Verträge im Internet schließen darf.

3. Ich sorge dafür, dass meine Passwörter sicher sind. Wenn ich mich mit der Zustimmung meiner Eltern im Internet irgendwo anmelde (z.B. bei Facebook), wähle ich ein sicheres Passwort. Dieses Passwort gebe ich nicht weiter und ändere es ab und zu.

Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen ist ein Problem, welches in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung gewonnen hat. Kinder oder Jugendliche schleichen sich in ein fremdes Facebook-Konto, lesen dort private Nachrichten oder schreiben unter dem Namen des Kontoinhabers beleidigende Äußerungen. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und darf nicht toleriert werden. Um ein solches Eindringen in die Privatsphäre zu erschweren, empfiehlt sich ein ausreichend langes und nicht leicht zu erratendes Passwort. Dieses sollte regelmäßig geändert und möglichst nicht auf dem Computer gespeichert werden.

4. Ich habe verstanden, dass ich in Chats oder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder SchülerVZ außer meinem Namen keine persönlichen Informationen wie meine Adresse oder meine Handynummer verraten darf. Ich schicke Fremden keine Fotos von mir. Ich verabrede mich niemals mit einer Person, die ich nur aus dem Internet kenne.

Chatforen oder soziale Netzwerke bergen die Gefahr, dass Kriminelle die Anonymität im Internet ausnutzen und versuchen, sich das Vertrauen des Kindes zu erschleichen. Gerade für Pädophile bietet das Internet einen vergleichsweise risikoarmen Weg, Kontakt zu Kindern aufzubauen und sie zur Vornahme bestimmter Handlungen oder zu einem Treffen zu bewegen. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden. Dem Kind muss bewusst gemacht werden, dass jeder sich im Internet als eine Person ausgeben kann, die er gar nicht ist. Selbst wenn der Chatpartner noch so nett ist – niemals dürfen persönliche Daten wie der volle Name oder die Adresse preisgegeben werden.

5. Ich achte auf meine Privatsphäre im Netz. Wenn ich soziale Netzwerke nutze, stelle ich mein Profil so ein, dass nur meine Freunde sehen können, was ich poste. Schaffe ich das nicht alleine, lasse ich mir von meinen Eltern helfen.
Wer bei sozialen Netzwerken nicht die richtigen Profileinstellungen wählt, dessen Profil kann jedermann aus der ganzen Welt einsehen. Dies sollte man auch dem Kind bewusst machen. Standardmäßig sind die Einstellungen leider so, dass möglichst viel preisgegeben wird. Man sollte sich als Eltern daher die Zeit nehmen, die Profileinstellungen mit dem Kind zusammen durchzugehen.

6. Wenn ich Bilder poste, achte ich darauf, dass die Personen, die darauf zu sehen sind, damit einverstanden sind. Ich gehe verantwortungsvoll mit meinen eigenen Fotos um. Wenn ich mir unsicher bin, ob ich ein Bild von mir im Internet hochladen soll, frage ich meine Eltern.
Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass ein Foto ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht veröffentlicht werden darf – auch nicht bei Facebook. Gerade dort kommt es aber besonders häufig zu Rechtsverstößen. Egal ob Partyfotos oder Urlaubsbilder, alles landet bei Facebook. Die Nutzer machen sich dabei meist keine Gedanken darüber, welche Folgen das hat. Facebook sichert sich z.B. durch seine AGB sehr umfangreiche Rechte an allen hochgeladenen Bildern. Zwar können die Fotos theoretisch auch wieder gelöscht werden, allerdings bleiben diese oftmals als „Sicherungskopien“ auf irgendwelchen Facebook-Servern erhalten. Ob sie jemals vollständig gelöscht werden, weiß niemand.

Außerdem werden immer öfter Fälle bekannt, in denen Facebook-Fotos von Jugendlichen von unbekannten Dritten auf pornographischen Seiten veröffentlicht wurden. Es geht also auch darum, welche Arten von Fotos auf Facebook veröffentlicht werden. Minderjährige sollten insbesondere mit Strandfotos und anderen freizügigen Bildern äußerst vorsichtig umgehen. Solche Fotos sollten nicht bei Facebook landen.

7. Ich gehe respektvoll mit anderen um. Auch im Internet werde ich keine anderen Personen beleidigen, bloßstellen oder über sie lästern. Ich behandele andere so, wie ich auch gerne behandelt werden möchte.

Cybermobbing ist ein Problem, das immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Die Methoden der Mobber sind vielfältig. Auf SchülerVZ werden Gruppen gegründet, die z.B. „Alle hassen Anna“ heißen, Facebook Konten werden geknackt (s. unter 3.) oder Beleidigungen und Lästereien gepostet. Die Betroffenen sind den Attacken oft schutzlos ausgeliefert. Sie verbreiten sich schnell und sind immer gegenwärtig. Die Opfer schämen sich, darüber zu reden. Die Täter können sich meist gar nicht vorstellen, wie schlimm solche Mobbing-Angriffe für den Betroffenen sind. Hier heißt es aufklären – sowohl darüber, was zu tun ist, wenn man selbst Opfer wird, als auch dafür zu sensibilisieren, was Mobbing für das Opfer bedeutet.

8. Ich gehe nicht auf Seiten, die nicht für mein Alter bestimmt sind, insbesondere nicht auf Porno- oder Gewaltseiten. Bin ich mir unsicher, ob eine Seite für mein Alter geeignet ist, zeige ich sie meinen

Eltern. Wenn ich auf einer Seite lande, bei der ich bestätigen muss, dass ich über 18 bin, klicke ich die Seite weg.

Über herkömmliche Suchmaschinen wie Google kommt man ohne weiteres auf Seiten mit pornographischen oder gewalttätigen Inhalten. Vor allem, wenn die Betreiber der Seiten im Ausland sitzen, werden jugendschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten. Wer verhindern will, dass Kinder zufällig darauf geraten richtet kindgerechte Suchmaschinen wie z.B. www.blindekuh.de als Startseite ein. Jugendgefährdende Angebote werden dort automatisch herausgefiltert.

9. Ich halte mich an die mit meinen Eltern vereinbarte Surfzeit. Diese beträgt pro Tag ______ Minuten/Stunden.
Je nach Alter des Kindes, bzw. Jugendlichen sollten feste Internetzeiten vereinbart werden. Empfehlungen zum Umfang der Internetnutzung gibt die Initiative klicksafe (www.klicksafe.de).
Fazit

Der Vertrag legt die wichtigsten Grundregeln für Kinder und Jugendliche im Netz fest. Er ersetzt jedoch nicht die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Internet. Eltern sollten sich dafür interessieren, was ihre Kinder dort machen und sich die Zeit nehmen, mit ihnen darüber zu sprechen. Dieser Vertrag sollte doppelt ausgedruckt werden und im unmittelbaren Umfeld des PCs, den das Kind benutzt, aufgehängt werden. So bleiben die vereinbarten Grundregeln immer präsent. Sollte es zu Rechtsverletzungen durch das Kind kommen, sollte seitens der Eltern keinesfalls das Kind vorschnell als Täter genannt werden. Abmahnungen sind äußerst ernst zu nehmen und bedürfen der Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Dieser Vertrag wurde von RA Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE (www.wbs-law.de) erstellt und
kann unter dem Link http://wbs.is/internet-vertrag kostenfrei heruntergeladen und weiter verteilt werden. Das dazugehörige Buch
„Internetrecht für Eltern“ ist ebenfalls kostenfrei unter http://wbs.is/internetrecht-eltern zu finden.

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 22.11.2012
Autor : Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
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