Veräusserung
Domain-Veräusserungsvertrag
Zwischen
- Name und Adresse des bisherigen domain-Inhabers -
im Folgenden "Verkäufer" genannt
und
- Name und Adresse des domain-Erwerbers -
im Folgenden "Käufer" genannt
wird folgender
KAUFVERTRAG
über die Internet-Domain - domain-Name -
geschlossen.
§ 1
(Kaufgegenstand)
Kaufgegenstand ist das ausschließliche Nutzungsrecht an der Internet-Adresse -domain-Name-.
§ 2
(Kaufpreis, Nebenkosten)
Der Kaufpreis beträgt DM - Nettopreis - zuzüglich 16% USt., also
insgesamt DM - Bruttopreis -.
DM -Anzahlung - sind bis - Datum - fällig. Der Restbetrag in Höhe von DM - Restkaufpreis - ist 10 Tage nach erfolgreicher Übertragung dieser Internetadresse auf den Käufer fällig.
Die Übertragung gilt als erfolgreich, sobald der Käufer in der WHOIS-Datenbank der DENIC e.G. (http://www.denic.de) als Inhaber der Domain eingetragen worden ist.
Nebenkosten des Providers des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers. Nebenkosten des Providers des Käufers oder der DENIC e.G. gehen zu Lasten des Käufers.
§ 3
(Mitwirkungspflichten)
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bis spätestens - Datum - alles zu veranlassen, was für eine Übertragung dieser Internet-Adresse auf den Käufer erforderlich ist.
§ 4
(Gewährleistungsausschluss)
Der Verkäufer versichert, Verfügungsberechtigter der Rechte an der Internet-Adresse - domain-Name - zu sein. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Rechtsmängel wird ausgeschlossen.
§ 5
(Salvatorische Klausel, Rechtswahl)
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt seine Geltung im übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer solchen Bestimmung eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Vereinbarung zu treffen. Es gelten die Vorschriften des deutschen Rechts.
Datum, Unterschrift
(Verkäufer)
Datum, Unterschrift
(Käufer)
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