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Tutorials Urheberrecht

 

Urheberrecht

Ganz pauschal kann man sagen: Klauen von fremden Seiten ist nicht! Näheres regelt hier der Einzelfall.

Wann schützt das Urheberrecht?

* Das Werk ist ein Original.
* Das Werk wurde persönlich geschaffen.
* Das Werk ist nicht trivial.
* Das Werk hat einen gewissen Umfang.

Eine einfache kleine private Homepage zählt nicht als "Werk".

Aber gehen wir mal etwas tiefer in die Materie: Nahezu alles auf fremden Seiten ist urheberrechtlich geschützt und darf so auch nicht ausserhalb dieser Seiten weiter veröffentlicht werden. Denn hier greift das Urheberrecht an sich, welches aussagt, dass die Werke geistiges Eigentum der Urheber ist und eine Reproduktion oder unerlaubte Verbreitung ein Verstoß gegen das Urhebergesetz ist. Auch eine Ausgabe in einem Printmedium ist nicht die sofortige Erlaubnis, das Gedruckte in digitaler Form im Internet zu veröffentlichen. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass das Urheberrecht über den Tod hinaus geht. Nämlich exakt 70 Jahre. Das heisst, ein Bild von Van Gogh kann ohne Probleme auf Seiten veröffentlicht werden (Tod: 1890), da sein Tod schon mehr als 70 Jahre zurück liegt. Jedoch ist eine Veröffentlichung und uneingeschränkte Nutzung von Werken z.B. John Lennons nicht erlaubt. Denn Lennon starb 1980 und so gilt das Urheberrecht noch bis 2050. Es sei denn, Paul McCartney hat mit Lennon zusammengearbeitet. Denn McCartney (einer der Urheber) lebt noch und erst 70 Jahre nach dessen Tod ist eine uneingeschränkte Nutzung des Werkes erlaubt.

Problemlösung: Ausführliche schriftliche Einverständnis des Urhebers einholen. Zum Schutz eigener Inhalte: Schwierig, schwierig, denn du müsstest nachweisen können, dass der jeweilige Inhalt von deiner Seite ist und nicht "rein zufällig" exakt gleich aussieht. Da helfen aber unsichtbare Wasserzeichen, die z.B. Bildern eine kleine Codezeile einfügen, die das Bild nicht verändern und doch Informationen über den Inhaber beinhalten. Findest du ein Bild, von welchem du meinst, dass es deins ist, prüfe es auf dieses Wasserzeichen und wenn dies da ist, dann hast du den Seitenbesitzer am Wickel ;o) Ein Copyright auf jeder Seite, dass die angezeigten Inhalte von dir sind, kann bei einer Verhandlung hilfreich sein. Jedoch stellt sich die Frage, ob es sich allein finanziell lohnt, wenn sich 2 kleine private Homepages gerichtlich bekriegen.

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 05.08.2007
Autor : Na
Listings ID : 1405
Status zum lesen : Gast
gelesen : 5277 mal
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