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Domain Grabber

Der Begriff Domain-Grabbing bedeutet wörtlich übersetzt "Domain grabschen" und meint damit das Reservieren von hauptsächlich Second-Level-Domains, die nicht zum eigenen Gebrauch verwendet werden.

Die Grabber, wie man solche Personen bezeichnet, verfolgen zwei Ziele, entweder wird die Domain an den Rechteinhaber verkauft, meistens mit hohem Gewinn, oder der Rech-teinhaber wird an der Nutzung gehindert.

Der Handel mit Second-Level-Domains ist in Deutschland nicht verboten, solange man keine Rechte Dritter verletzt und es sich um Begriffe des täglichen Sprachgebrauchs handelt. Un-bedenklich sind daher Registrierungen von Domains die folgendes beinhalten: Berufs- und Gattungsbezeichnungen, Name des eigenen Unternehmens, Verein, Organisation und des eigenen Namens. Jedoch sollten Berufs- und Gattungsbezeichnungen mit einem Zusatz versehen werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Es gibt eine Gruppe von Domains, wo man davon abrät diese zu reservieren, dies wären im folgenden:

1. Keine Marken und keine Namen von Unternehmen
2. Keine Namen von Prominenten
3. Keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software, Fernsehsendungen und Büchern
4. Keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
5. Keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen
6. Keine Tippfehler-Domains

Eine Domain ist heutzutage so wichtig, da sie nicht nur den Rechner identifiziert, sondern auch die Person die dahinter steht. Von daher können in eini-gen Fällen Verstöße gegen § 12 BGB, § 823 BGB, § 826 BGB, § 37 II HGB, §§ 4,5 MarkenG und § 1 UWG vorliegen. Das DENIC (Deutsches Network Information Center) kann keine Haftung übertragen werden sollte es zu einem Streitfall kommen, jedoch hat sie eine Prüfungspflicht bei Domains die mit Markennamen kollidieren.

Es gibt noch kein entgültigen Entschluss vom Bundesgerichtshof über das Thema Domain-Grabbing. In den USA ist man da schon weiter. 1999 wurde das sogenannte Omnibus Budget Bill verabschiedet, was u.a. den Antcybersquatting Consumer Protection Act beinhaltet und Namen- und Markenrechtsinhabern einen effektiveren Schutz vor unrechtmäßigen Reservierungen und Benutzungen bieten soll.

Auch sollte man davon absehen Domains die man bei Strato reserviert hat, außerhalb der Strato-Börse anzubieten, d.h. bei einer anderen Domain-Börse. Dies wird nämlich mit einem Bußgeld geahndet.

 
ID: 1404
eingestellt am: 05.08.2007
Autor: Riana K.
Status zum lesen: Gast
gelesen: 5640
Webseite: www.dreamcodes.com
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