Arbeitszeugnis
Zu jeder Bewerbung gehören Arbeitszeugnisse, die etwas über die Leistungsbereitschaft, die Leistungsfähigkeit und das Verhalten des Bewerbers in früheren Beschäftigungsverhältnissen aussagen. Aus einem Arbeitszeugnis kann der potentielle Arbeitgeber wichtige Schlüsse ziehen, ob der Bewerber aufgrund der bisher durchgeführten Arbeiten und der entsprechenden Beurteilung in der Lage ist, den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle zu entsprechen.
Mittlerweile wird die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen zunehmend in Frage gestellt, da die Verwendung bzw. Nicht-Verwendung von Codes in Arbeitszeugnissen trotz der speziellen Rechtssprechung zu immer mehr Missverständnissen und Ungereimtheiten führen. Generell sind anfangs zwei Arten von Arbeitszeugnissen zu unterscheiden:
* Einfaches Arbeitszeugnis
* Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur die durchgeführten Aufgaben und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, währenddessen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis erweiterte und zusätzliche Angaben gemacht werden: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Gesamtbewertung. Da die Aussagefähigkeit von qualifizierten Arbeitszeugnissen viel höher ist, sollten Sie immer auf diese Art von Arbeitszeugnis bestehen, denn Sie haben bei einem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis darauf einen gesetzlich verbrieften Anspruch (§ 630 BGB).
Geheimsprache in Arbeitszeugnissen
In einem Arbeitszeugnis darf sich der Arbeitgeber nur mit Wohlwollen über den Arbeitnehmer äußern, um die weitere berufliche Zukunft nicht zu gefährden. Daraus hat sich das Problem ergeben, gute von schlechten Arbeitnehmern nicht trennen zu können, so dass sich eine Geheimsprache entwickelte, wodurch aber weitere Probleme zum Vorschein kommen: Wenn jeder die Geheimsprache kennt, dann ist sie nicht mehr geheim. Oder andersherum und realistischer: Wenn nicht jeder die Geheimsprache kennt, dann werden Aussagen anders verstanden als sie gemeint sind.
Die Frage hinsichtlich einer Geheimsprache bzw. diversen Codes in Arbeitszeugnissen ist also etwas obskur, denn es sind unzählige Bücher über dieses Thema geschrieben worden, so dass die Annahme eines Geheimnisses so nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Außerdem suggeriert diese Vorstellung, dass es wirklich geheime Absprachen zwischen Arbeitgebern geben würde, was im Prinzip nicht der Fall ist, weil sich viele Arbeitgeber selbst in dieser Geheimsprache gar nicht auskennen. Und diejenigen Arbeitgeber, die sich auszukennen scheinen, liegen in ihrer Verknüpfung zwischen einer subjektiven Beurteilung des Arbeitnehmers und der Ableitung entsprechender Formulierungen sehr oft daneben. Deshalb schätzen wir die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen derzeit als sehr gering ein.
Wenn Sie sich aber auf die Geheimsprache und Codes einlassen und an ihre Wirkung glauben, dann sollten Sie die wichtigsten Punkte kennen. Einer der häufig benutzten Codes in einem Arbeitszeugnis ist einfach das Weglassen bzw. Reduzieren von positiven Formulierungen, was dem Bewerber als negativ ausgelegt werden kann. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Formulierungen sind häufig nur sehr gering, so dass sogar Experten über viele Bewertungen kein einwandfreies Urteil abgeben können. Ein paar Codes im Arbeitszeugnis und ihre mögliche Bedeutung:
* Pünktlichkeit: Wird als selbstverständlich erachtet, so dass Erwähnung der Pünktlichkeit Hinweis auf sonst fehlende bzw. mangelhafte Eigenschaften gesehen werden kann.
* Geselligkeit: Einer der Codes im Arbeitszeugnis, der auf Probleme im privaten Bereich hindeuten kann.
* Einfühlungsvermögen: Das ist eine Eigenschaft, die zumindest in nicht-sozialen Bereich negativ belegt ist und sich auf den möglichen privaten Kontakt zu anderen Mitarbeitern bezieht.
* Arbeitnehmerinteressen: Warnung vor Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern, obwohl im Prinzip positive Tätigkeit.
* Verbesserungsvorschläge: Kann ein Anzeichen für die Einschätzung eines Mitarbeiters als Besserwisser sein. Wenn es aber zusätzliche Bemerkungen hinsichtlich der Einsparungen und Qualitätssteigerungen durch Verbesserungsvorschläge gibt, dann steckt häufig eine positive Intention dahinter.
* Ausschieden: Ohne Angabe von Gründen kann die bloße Angabe des Ausscheidens ein negatives Zeichen sein.
* Zukunftswünsche: Sind kein Muss in einem Arbeitszeugnis, so dass die Erwähnung ein ehrliches Bedauern über das Ausscheiden bedeuten kann.
Zeugnisnoten im Arbeitszeugnis
* Sehr gut: stets/immer/in jeder Hinsicht zu unserer vollsten/außerordentlichen Zufriedenheit
* Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
* Befriedigend: zu unserer vollen Zufriedenheit
* Ausreichend: zu unserer Zufriedenheit
* Mangelhaft: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
* Ungenügend: hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erledigen
Fazit
Als erstes sollten Sie sich vornehmen und dazu grundsätzlich übergehen, während einer Beschäftigung nach bestimmten regelmäßigen Zeiträumen (halbjährlich) ein Feedback über Ihre eigene Arbeitsleistung vom Arbeitgeber einzuholen. Halten Sie dieses Feedback schriftlich fest und lassen Sie es in Ihrer Personalakte vermerken. Solche Feedback-Gespräche können Sie schon im Vorstellungsgespräch ansprechen. Wenn es solche Feedback-Gespräche nämlich nicht gibt, dann ist das ein Zeichen dafür, dass das Arbeitsklima eher schlecht ist und keine verantwortungsbewussten Mitarbeiter gesucht werden.
Des Weiteren sollten Sie jedes Arbeitszeugnis überprüfen - auf Codes, Richtigkeit, Interpretationsspielräume, fehlende Angaben, Plausibilität und Geheimsprache. Lassen Sie das Arbeitszeugnis von anderen Personen gegenlesen. Wenn Sie mit Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, dann suchen Sie den Arbeitgeber zu einem Gespräch auf, um sich die strittigen Formulierungen erklären zu lassen. Falls Sie danach immer noch nicht mit den verwendeten Formulierungen einverstanden sind, legen Sie alternative Sätze vor, die Ihrer Meinung nach der Wahrheit entsprechen. Dass Sie diese Formulierungsvorschläge machen, ist sehr wichtig. Sie können sogar anbieten, das gesamte Arbeitzeugnis selbst zu formulieren. Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu, so dass Sie ein verbessertes Arbeitszeugnis verlangen können. Sollte es diesbezüglich zu keiner Einigung kommen, dann können Sie weitere Schritte einleiten (Betriebsrat kontaktieren, Arbeitsrechtler einschalten).
Insgesamt lässt sich festhalten, dass es sowohl gute Arbeitnehmer mit schlechten Arbeitszeugnissen als auch schlechte Arbeitnehmer mit guten Arbeitzeugnissen gibt. Die Meinungsbildung eines Arbeitgebers bei der Auswahl geeigneter Mitarbeiter sollte sich deswegen auf alle Elemente einer Bewerbungsmappe beziehen.
|