Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt. Aus diesem Grund ist auch der Domaininhaber, nicht aber die DENIC, der Ansprechpartner für alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen. Die DENIC kann den Anspruchssteller dennoch durch einen DISPUTE-Eintrag unterstützen.
Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen. Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain freigegeben wird.
Ein Formular für die Einrichtung eines DISPUTE-Eintrages können Sie im PDF-Format herunterladen. Der Antrag muss unterschrieben und im Original an die DENIC übermittelt werden. Hat die DENIC den DISPUTE-Eintrag eingerichtet, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung.
Der DISPUTE-Eintrag gilt zunächst für ein Jahr. Die DENIC verlängert ihn jedoch, wenn der DISPUTE-Inhaber erneut ein DISPUTE-Antragsformular im Original einreicht und Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber noch nicht abgeschlossen ist.
Endet die Auseinandersetzung zwischen DISPUTE-Inhaber und Domaininhaber, so muss der DISPUTE-Inhaber die DENIC davon unverzüglich unterrichten, damit der DISPUTE-Eintrag aufgehoben werden kann.
Weitere Informationen zum DISPUTE-Eintrag finden Sie auf den FAQ Seiten der Denic