der Spam
Wer kennt das nicht, man öffnet seinen elektronischen Briefkasten und wird fast erschlagen von der Menge. Leider ist der größte Teil nur Müll. Beispielsweise handelt es sich um Werbung, Kettenbriefe oder dergleichen. Umgangssprachlich spricht man von Spam. Die offizielle Bezeichnung lautet aber UCE (Unsolicited Commercial E-Mail - unverlangte kommerzielle Massenmails) und UBE (Unsolicited Bulk E-Mail - unverlangte Massenmails).
Woher stammt der Begriff Spam?
Der amerikanische Lebensmittelkonzern Hormel Foods vertreibt seit 1891 eine Dosenfleischprodukt mit dem Namen "Spiced Pork and Meat". Der Begriff für unerwünschte E-Mail wurde angeblich durch einen Sketch der englischen Gruppe "Monty Python's Flying Circus" geprägt. Dieser Sketch spielt in einem Restaurant, wo es kein einziges Gericht ohne Spam gibt.
Die verschiedenen Arten von Spam
Spam kann in die folgende Kategorien eingeteilt werden:
Spam per E-Mail
Die wohl häufigste Spam-Art. Die Versender sitzen meist im Ausland.
Spam auf dem Fax
Diese Art von Spamming ist besonders ärgerlich. Die Kosten für die Fax-Nutzung fallen dem Empfänger nämlich zu Lasten.
Spam per Handy
Dieses Spamming ist zwar kostenlos aber der Empfänger soll in den meisten Fällen eine kostenpflichtige Nummer anrufen.
Hoax
Hoax kommt aus dem Englischen und bedeutet Falschmeldung. Diese können sich beispielsweise als Kettenbriefe, Viruswarnungen oder hilfesuchende E-Mails tarnen. Eine gute Möglichkeit diese Falschmeldungen zu erkennen, ist der Hinweis, dass man die Meldung an viele Kontakte weiterleiten soll.
SPIM (Spam per Instant Messenger)
Instant Messenger Benutzer, wie zum Beispiel ICQ, MSN-Messenger oder Yahoo-Messenger, sind ebenfalls immer stärker betroffen.
Spam im Usenet
Es wird üblicherweise der selbe Betrag, oder im wesentlichen der selbe Betrag in einer unakzeptabel großen Anzahl in einer oder mehreren Newsgroups veröffentlicht. Spam im Usenet kann man in ECMP (Excessive Multi Posting - der Artikel wird in mehreren Kopien im Usenet gestellt) und ECP (Excessive Cross-Posting - der Artikel wird in einer Kopie gleichzeitig in mehrere Newsgroups veröffentlicht) unterteilen.
Dialer durch Spam
In erster Linie sind hiervon nur Nutzer betroffen, die sich analog oder per ISDN ins Internet einwählen.
SPAMdexing
Dies ist ein Kunstwort und wird aus den Begriffen "SPAM" und "Index" gebildet. Von dieser Art der Überschwemmung sind die Suchmaschinenindexe betroffen.
Scam
Scamming ist eine besondere Art des E-Mail-Betrugs. Die Betrüger versuchen mit persönlicher und einschmeichelnder E-Mails das Vertrauen der Empfänger zu erschleichen. Ziel ist einzig und allein an das Geld des Empfängers zu gelangen.
Phishing
Diese besonders hinterhältige Art von Spamming tarnt sich als offizielle E-Mail von Unternehmen, beispielsweise ihrer Bank um mit ihren persönlichen Daten kriminelle Aktionen durchzuführen.
Ist Spamming erlaubt?
Jein. Sie haben richtig gelesen. Es gibt weder ein eindeutiges Ja oder Nein. Spamming ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Empfänger sein Einverständnis dafür gegeben hat. Die Initiative "Richtlinie für erwünschte Online-Direktmarketing" setzt sich dafür ein, dass Unternehmen nur noch solche E-Mails versenden, wenn sie vom Empfänger erwünscht sind. Dazu wurden folgende sieben Regeln aufgestellt:
1. Erklärung in verständlichen Worten
2. Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung
3. Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet
4. Empfänger können sich selbst vom Verteiler austragen
5. Jede Nachricht enthält einen Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit
6. Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben
7. Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert
Unternehmen, die sich diesen Regeln unterwerfen, werden anhand eines Kriterienkatalogs überprüft. Nach einem positiven Ergebnis erhalten sie das Recht, die Plakette "Selbstverpflichtung Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing" auf der Webseite zu publizieren auf der sich das Eingabeformular für E-Mail-Adressen befindet. Alle berechtigten Unternehmen, die diese Plakette tragen dürfen, sind auf einer öffentlichen zugänglichen Liste gennant.
Im Gegensatz dazu ist das Versenden von unverlangter Werbe-E-Mails wettbewerbswidrig. So entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Urteil vom 19.04.04 (Az. 1 ZR 81/01). Das Urteil betrifft allerdings zunächst nur wettbewerbsrechtliche Streitfälle von Konkurrenzunternehmen. Der Bundesgerichtshof fällte noch kein Urteil zu den Ansprüchen betroffener Verbraucher. Die Richter aus Karlsruhe beschlossen auch, dass im Zweifelsfall der Versender den Beweis erbringen muss, dass der Empfänger mit der Zusendung einverstanden war.
Nach dem Oberlandesgericht München (Az. 8 U 4223/03) gilt für unerwünschte Werbe-E-Mails, Newsletter und auch elektronische Grußkarten das "Opt-In"-Verfahren. "Opt-In" bedeutet mit vorheriger Einwilligung des Adressaten. Das Landgericht Berlin entschied in dem Zusammenhang (Az. 16 O 339/03), dass bei einem bestehenden Geschäftskontakt eine Einwilligung prinzipiell vermutet wird. Jedoch ist es erforderlich, dass der Inhalt der E-Mail mit dem geschäftlichen Bezug zu dem Empfänger in Zusammenhang stehen muss.
Auch wenn der Empfänger sich über einen erhaltenen Link aus dem Verteiler austragen kann, gilt die E-Mail als Spam, so urteilte das Amtsgericht Mannheim (Az. 5 C 260/03). Die Abbestelloption bewirkt keine Zulässigkeit, denn die Gefahr der Weitergabe der E-Mail-Adresse an Dritte besteht. Andere Gerichte waren der Meinung, dass der Verteiler-Austrag dem Absender deutlich macht, dass die Zieladresse aktiviert ist. Dadurch besteht das Risiko, dass der Inhaber des virtuellen Postfachs zukünftig vermehrt unerwünschte Werbung erhält.
Dieser Artikel ist nicht als Grundlage vor Gericht verwendbar oder als Rechtsberatung zu verstehen. Bei konkreten Rechtsproblemen sollten Sie immer einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Verfasser übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieses Artikels.
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