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Tutorials Gewerbeschein

 

Gewerbeschein

Gewerbeschein als Minderjähriger:

Rein Rechtlich gesehen.......
dürfen Minderjährige kein Gewerbe eröffnen, da Sie vom Gesetz her (BGB) als "beschränkt Geschäftsfähig" eingestuft werden. Hobby arbeiten sind in der Regel erlaubt, wie z.B. das erstellen einer Website für die Eltern gegen einen kleinen Lohn, dafür braucht man dann auch keinen Gewerbeschein.
Sollte man jedoch Regelmäßige Dienstleistungen erbringen mit erkennbarer planmäßiger, auf Dauer angelegter Gewinnerzielung so braucht man einen Gewerbeschein. In diesem Falle hat das BGB ein paar Gesetze eingebaut, die es Minderjährigen doch noch ermöglichen einen Gewerbe zu betreiben:

- Zuerst mal braucht man nach § 112 des BGB eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten." Formfrei bedeuted nur, dass ein Kopfnicken plus ein "ja" reichen.

- Das weitaus wichtigere was die Einverständniserklärung der Eltern nur wirksam machen kann ist die Bestätigung des Vormundschatsgerichts, diese testet im Grunde genommen nur die Geschäftsfähigkeit und soll davor schützen, dass Kinder bzw. Jugendliche unbedacht eine Verantwortung auf sich nehmen, der sie nicht gewachsen sind und eine Firma aufzumachen ist eine große Verantwortung, vorallem da man vom Gesetz her, was die eigene Firma angeht wie ein Volljähriger behandelt wird, somit kann man dann auch jegliche Verträge die seinen Betrieb angehen unterschreiben wie evtl. Mietverträge für Geschäftsräume und Dienstverträge. Man hat mit der Bestägigung des Vormundschatgerichtes die "uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt und kann sich nicht mehr auf die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB berufen, man haftet somit uneingeschränkt.

Die Erziehungsberechtigten können diese Ermächtigung jedoch jederzeit zurücknehmen (!), in diesem Falle muss das allerdings noch vom Vormundschatsgerich bestätigt werden.



Selbstständigkeit:

Die selbstständigkeit bringt.............
einige Vor un Nachteile mit sich:


Vorteile:

- Man kann alles selbst bestimmen und ist an keinen Arbeitgeber gebunden
- Belibige Zeiteinteilung
- Belibige Ortswahl, man kann überall Arbeiten (zuhause, in der S-Bahn.......)

- ggf. Steuerliche Vorteile (werde ich gleich nochmal drauf eingehen)
- relativ unproblematischer Zugang zur privaten Krankenversicherung


Nachteile:

- keinen Pflicht-Rentenversicherung (wer nicht dran denkt , geht im Alter leer aus)
- höheres Risiko, daher auch umfangreichere Versicherungen nötig
- steuerliche Verpflichtungen, hohe Kosten bei Misachtung von Verordnungen / falscher
Handhabung (ob wissentlich oder nicht spielt da nur untergeordnet eine Rolle!)


Als minderjähriger bleibst du bei deinen Eltern Versichert, kannst allerdings auch eine Private Versicherung abschliessen.



Alternative:

Nun gibt es zum Gewerbeschein noch die Alternative der Freiberuflichen Tätigkeit. Als Freiberufliche Tätigkeit wird alles bezeichnet was "künstlerische Aspekte " im Vordergrund hat, somit gelten Webdesigner zum Beispiel im Regelfal nicht als Freiberufler und ein Antrag wird meistens abgelehnt, jedoch gibt es keine genauen Regelungen, die besagen welche Tätigkeiten unter diese Rubrik fallen und welche nicht, dass wird von jedem Amt anders Ermessen.
Die Vorteile eines Freiberuflers gegenüber eines Gewerbeteibenden liegen eientlich auf der Hand:

- Buchhaltung vereinfacht (Überschuss Rechnung reich meistens aus)
- Keine Gewerbestuer


Welche kosten / Steuern kommen auf mich zu:


Umsatzsteuer (gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende):

Die meisten werden diese Steuerform wohl unter dem namen "MwSt" kennen. Hier unterscheidet man zwischen zwei Steuerformen, einmal 16% (das übliche; Dienstleistungen, computer.....) und 7% (z.B. Bücher) diese Fallen zu lasten der Privatperson also dem Kunden. die Umsatzsteuer wird auf den Netto Betrag erhoben.

Ausnahmen sind hier Kleinunternehmer , die Umsatzsteuerbefreit sind, allerdings auf Wunsch diese auch Abtreiben können und somit auf die Befreiung verzichten könen, was den Vorteil hat, dass man die selbst bezahlten Umsatzsteuern wiederbekommt. zum Beispiel, wenn man sich einen Server kauft, auf diesen 16% drauf sind, kann man diese vom Finanzamt wiederkriegen.
Jeden Monat muss man (sollte man nicht Umsatzsteuerbefreit sein) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, auf Wunsch kann ich hierdrauf noch näher eingehen.


Einkommensteuer (gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende):

die Einkommenssteuer hängt vom Gewinn ab, macht man mehr Gewinn, so muss man auch mehr bezahlen und umgekehrt. Man muss diese Steuer ab einem bestimmten Betrag bezahlen, der durch das EStG geregelt wird.
Es wird hier zwischen "ledig" und "verheiratet" unterschieden. Seit dem Jahre 2003 liegt dieser Betrag bei 7.426 € für Ledige und 14.853 € für verheiratete in den vorjahren war dieser Betrag noch ein bisschen niedriger und ab dem Jahr 2005 beträgt der Betrag 7.664 € / 15.329 € (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).

Versteuert werden muss auch nur das, was man über diesen Freibetrag ist. Sprich, wenn man 7.427€ im Jahr verdient hat, liegt man genau 1€ über dem Betrag, somit muss man auch nur diesen einen euro versteuern!


Gewerbesteuer (Nur Gewerbetreibende):

Über diese Steuer weiss ich leider nichts genaues, ich werde mich da aber noch Informieren.
Ich weiss nur, dass man die Gewerbesteuer von der Einkommensstuer abziehen kann, um die Einkommenssteuer zu verkleinern. Soweit ich weiss ist die Gewerbesteuer aber im Verhältnis verschwindend klein und wird zum Teil noch nicht mal erhoben.



Kindergeld:

Ab 7.188 €/ Jahr verdienst bekommen die Eltern KEIN Kindergeld mehr, allerdings bezieht sich dieser Betrag nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn. Auf wunsch kann ich auch hier genaueres Nachtragen


Formen:

Einzelunternehmen
- kein Stammkapital nötig
- der Inhaber haftet allein und mit seinem gesamten Vermögen

Einzelunternehmer ist man, sobald man ein Gewerbe angemeldet hat. Man kann sich ausserdem noch in das Handelsregister eintragen, dann muss man das Kürzel "e.K" (eingetragener Kaufmann) hinter dem namen haben. So ein eitrag kostet jedoch extra Geld, wieviel weiss ich nicht genau.

Auf Wunsch kann ich auch noch auf -> gmbh, GbR, Ohg usw usw eingehen.



Zum Schluss schildere ich noch den standart Ablauf einer Gewerbeanmeldung für Minderjährige:

- Als erstes brauchst Du natürlich das Einverständnis deiner Eltern.
- Dann muss ein Formloser Antrag an das vormundschaftsgericht gestellt werden, indem deine Eltern dieses bitte, dass du ein Gewerbe eröffnen kannst, dieser Antrag MUSS von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Dann vergehen meistens ein paar Wochen. Sollte das Vormundschaftsgericht noch fragen haben, schicken sie deinen Eltern Post, wenn nicht, wirst Du Vorgeladen.
- Dort musst du dein Vorhaben schildern und sie gucken, ob du dir deiner Pflichten bewusst bist, ob du dich in Sachen Recht etc. auskennst, ob du dich mit deiner Materie auskennst usw. (Leider kann ich nichts genaueres dazu sagen, ich musste da nicht hin)
- sollten sie diesem Antrag zustimmen, bekommst du POST vom Gericht, mit der Bestätigung.
- Mit dieser Bestätigung kannst du nun zu dem amt in der deiner Nähe gehen, was für Gewerbeanmeldungen zuständig ist (Rathaus, Gemeinde oder wie in den meisten Fällen das Wirtschafts und Ordnungsamt). Ich glaube du musst min. einen elternteil mitbringen, bin mir
aber nicht 100% sicher.
- Nach einiger Zeit (meistens ein paar Wochen) bekommst du einen Fragebogen, wo du verschiedene Sachen angeben musst, wie z.B. zu erwartender Gewinn etc..
Tipp: Lieber erstmal alles ein bisschen niedriger angeben als erwartet, später kann man das noch verbessern.



So ein Gewerbeschein kostet zwischen 10-25 Euro Bearbeitungsgebühren (Ortsabhängig).


<- die Ganzen Infos sind NICHT 100%, sind allerdings von mehreren Bestägigt und ich habemehrmals bei den verschiedenen Ämtern angerufen.
noch ein letzter Tipp/Warnung: Die beim Finanzamt sagen euch in ca. 30% ver Fällen
(Erfahrungswert), dass eine Gewerbeanmeldung als Minderjähriger nicht möglich ist, dass
stimmt aber oftmals nicht. entweder die Beamten dort haben keine Lust auf Arbeit oder sind
wirklich unwissend, ich würde euch empfehlen denen dann die entsprechenden Paragraphen und
Absätze aus dem BGB zu geben.

 
Seiten : 1
hinzugefügt am : 03.07.2006
Autor : Tarek Müller
Listings ID : 1009
Status zum lesen : Gast
gelesen : 6352 mal
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