In den USA wurde nun ein Urteil hinsichtlich IP Adressen in Verbindung mit Computerkriminalität getroffen. Das Urteil ist dahingehend interessant, da der Richter Gary Brown der Meinung ist, dass eine IP-Adresse nicht zur indentifizierung von Personen verwendet werden kann, um diese abzumahnen. Brown argumentiert damit, dass es mittlerweile oftmals Standard sei, ...
dass sich verschiedene Nutzer mit mehreren PCs über WLAN Netzwerke einloggen und damit über die IP des WLAN-Netzwerkes im Internet surfen. Jeder PC hat somit die gleiche IP des WLAN Netzwerkes und keine eigene.
Es wäre somit nicht nachvollziehbar, wer aus dem Netzwerk für einen illegalen Download verantwortlich ist.
Möglicherweise könnten Abmahnungen auf Basis von IP-Adressen schon in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein.
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